Bebauungsplan „Östlich der Oberlinstraße“ im Ortsbezirk Bierstadt
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplans
Der Vorentwurf des o. a. Baubauungsplan wird mit Begründung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich ausgelegt. Außerdem wird als ergänzende Erläuterung zum Vorentwurf eine Präsentation mit Informationen zum bisherigen Verfahren und Beschreibung des Vorhabens bereitgestellt.
Im gleichen Zeitraum stehen der Vorentwurf des Bebauungsplans mit Begründung sowie die Präsentation auch im Internet unter der Adresse http://www.wiesbaden.de/auslegung zusätzlich zur Verfügung.
Die bei der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit in Wiesbaden übliche Bürgerversammlung wird aufgrund der aktuellen Kontaktbeschränkung und Restriktionen im Bereich von Versammlungen durch eine Auslegung ersetzt.
Stellungnahmen zu dem Vorentwurf können während der oben genannten Auslegungsfrist beim Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden – Stadtplanungsamt – Gustav-Stresemann-Ring 15, 65189 Wiesbaden schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden oder per E-Mail an Beteiligung@wiesbaden.de gesendet werden.