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Willkommen auf der Homepage zum Stadtentwicklungsprojekt Ostfeld. Auf den nachfolgenden Seiten erhalten Sie eine Vielzahl an Projektinformationen sowie einen Einblick in den Planungsprozess und seinen derzeitigen Stand.
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Was passiert gerade im Planungsprozess?
Der europaweite städtebauliche und freiraumplanerische Wettbewerb wird vorbereitet.
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Bürgerbeteiligung
Schwerpunktmäßig betroffene Themen
erstmalig erschienen in
Herbert Emmler
Mich würden die Vorgaben für diesen Wettbewerb interessieren.
Wieviel Einwohner z.B.
Bis jetzt war immer nur die Rede von 8.000 bis 12.000.
Damit kann niemand planen
Julia Schauermann
Kommentar der ModerationGuten Tag Herr Emmler,
zu Ihrer Anfrage können wir Ihnen folgende Rückmeldung geben:
Aktuell wird ein europaweiter städtebaulicher und landschaftsplanerischer Ideenwettbewerb vorbereitet, welcher im Jahr 2023 durchgeführt werden soll.
In Vorbereitung zu dem Wettbewerb gilt es in enger Zusammenarbeit mit dem beauftragten Dienstleister für die Wettbewerbsbetreuung zu prüfen, welche quantitativen und qualitativen Anforderungen an den zukünftigen Stadtteil im Rahmen dieses Wettbewerbs gestellt werden können.
Hierbei finden die politischen Zielvorgaben, Ergebnisse von Gutachten und Studien, zahlreiche Abstimmungen mit Fachämtern sowie die noch anstehenden geplanten Beteiligungsformate Beachtung.
Ziel ist es, einen neuen Stadtteil mit einem ausgewogenen Mix aus bezahlbarem Wohnraum, Arbeiten, Natur & Erholung sowie hohen klimatischen und energetischen Anforderungen zu realisieren.
Die Festlegung der konkreten Ziele für den Wettbewerb sollen dabei in einem iterativen Prozess auch unter Einbindung der Öffentlichkeit transparent erarbeitet und vorgestellt werden. In diesem Prozess soll auch die ursprünglich anvisierte Einwohnerspanne von 8.000 bis 12.000 Einwohnern konkretisiert werden.
Rita Schäfer
Wie kann man auf eine solche Schnapsidee kommen, ein großes Wohngebiet in den An- und Abflugbereich eines Militärflugplatzes legen zu wollen. Ganz sicher werden die US-Streitkräfte diesen Platz nicht verlassen, im Gegen, sie vergrößern eher diesen Standort. Das ist ein immenses Sicherheits- und Lärmproblem. Da gibt es im Großraum Wiesbaden bestimmt geeignetere Lagen für ein neues Wohngebiet. Außerdem ist diese "Ecke" verkehrstechnisch schon komplett überlastet.
Julia Schauermann
Kommentar der ModerationGuten Tag Frau Schäfer,
zu Ihrer Anfrage können wir Ihnen folgende Rückmeldung geben:
In den bisherigen Planungen zum Ostfeld hat man sich intensiv mit möglichen Standortalternativen im Stadtgebiet von Wiesbaden auseinandergesetzt. Die Ergebnisse sind im Bericht über vorbereitende Untersuchungen im Kapitel 6.3.2 "Flächenpotenziale für Siedlungsentwicklung in Wiesbaden, Standortalternativen und Nullvarianten" zusammengefasst.
Gerne fassen wir Ihnen die Ergebnisse kurz zusammen:
Es bestehen kurz-, mittel- und langfristige Wohnbauflächenpotenziale und Nachverdichtungspotenziale. Diese Flächen wurden hinsichtlich der Verfügbarkeit und vor dem Hintergrund unterschiedlicher Wohnraumbedarfsprognosen begutachtet. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass der Wohnraumbedarf in Wiesbaden so groß ist, dass selbst bei einer gleichzeitigen Entwicklung des Ostfelds, der Perspektivfläche West, von weiteren Nachverdichtungsmöglichkeiten und der Entwicklung weiterer Potenziale gerade einmal die Hälfte des Wohnraumbedarfs bis 2050 gedeckt werden könnte.
Gerade im Projekt Ostfeld wurde das Thema des Flächenverbrauchs von Beginn an mitgedacht und mitdiskutiert. Das geplante Stadtquartier ist als ein dichter, kompakter und urbaner Stadtkörper konzipiert, um den Flächenverbrauch so gering wie möglich zu gestalten.
Darüber hinaus müssen sich die zukünftigen Planungen auch mit den Schallimmissionen auseinandersetzen. Die Bauleitplanung liefert die rechtlichen Rahmenbedingen hierfür. Ihre Aufgabe ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke vorzubereiten und zu leiten. Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu berücksichtigen. Im Rahmen der Bauleitplanung werden Art und Maß der baulichen Nutzung festgesetzt. Daran bemessen sich die Grenzwerte, die in Bezug auf die Schallimmissionen einzuhalten sind. Für die Belange des Umweltschutzes, zu denen auch der Lärmschutz gehört, wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. In diesem Zusammenhang werden selbstverständlich auch vertiefende Analysen zum Fluglärm durchgeführt. Weiterhin bieten Bauleitpläne die Möglichkeit, aktive und passive Schallschutzmaßnahmen festzusetzen. Sofern es erforderlich ist, können bspw. im Rahmen der Bauleitplanung Flächen festgesetzt werden, die von einer Bebauung freizuhalten sind oder dem Schutz, der Vermeidung oder der Minderung vor schädlichen Umwelteinwirkungen dienen.
Die verkehrliche Erschließung wurde im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen ebenfalls betrachtet. Hierzu wurde eine Verkehrsuntersuchung durchgeführt, die aufzeigt, dass die Erschließung des geplanten Stadtquartiers und des Gewerbegebietes B1 sichergestellt ist. Sowohl mit dem Ausbau der Autobahn A66, wie er im Bundesverkehrswegeplan vorgesehen ist, als auch ohne den Ausbau. Entscheidend ist jedoch die Qualität der Erschließung. Die vorgesehenen Neu- und Ausbaumaßnahmen des Straßennetzes werden diese Qualität grundsätzlich verbessern. Darüber hinaus soll das Gebiet mit hochwertigen Nahverkehrsmöglichkeiten (ÖPNV) und über Fahrradwege angebunden werden.
Die Überlegungen zur Erschließung des Untersuchungsgebiets können Sie dem Beiplan Mobilität sowie dem Verkehrsgutachten entnehmen. Beide Dokumente sind unter der Rubrik Downloads abrufbar. Im Rahmen der weiteren Planungen und der Bauleitplanung wird das Thema Mobilität weiter konkretisiert und untersucht.
Die Stadtverordnetenversammlung hat mit dem Beschluss 0294 der Entwicklungssatzung zum städtebaulichen Entwicklungsbereich vom 17.09.2020 zudem weitere Beschlüsse gefasst, die das Thema Neue Mobilität umfassen:
a. Innerhalb des Grünkorridors wird eine durchgehende Fuß- und Radwegeverbindung von nördlich der Berliner Straße bis südlich der A 671 geschaffen. Dieser soll der erste Abschnitt für eine durchgehende begrünte Wegeverbindung vom Taunus bis ans Rheinufer sein.
b. Das Stadtquartier wird so gestaltet, dass im Ostfed ein Stadtteil mit Quartiersgaragen entsteht, der überwiegend frei vom motorisierten Individualverkehr ist.
c. Zur optimalen ÖPNV-Anbindung ist ein schienengebundenes Angebot im Stadtquartier und im Gewerbestandort zu realisieren.
d. Das Gewerbegebiet ist durch eine optimale Farradinfrastruktur an die Innenstädte von Mainz und Wiesbaden anzubinden.
Kerstin Engel
Meine Frage betrifft die Versickerung von Regenwasser. Gibt es hier Untersuchungen wohin das versickerte Wasser fließt?
Auch interessiert mich, warum Kostheim nicht als "betroffener Ort" aufgeführt wird.
Julia Schauermann
Kommentar der ModerationGuten Tag Frau Engel,
zu Ihrer Frage können wir Ihnen folgende Rückmeldung geben:
Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme im Bereich Ostfeld/Kalkofen wurde eine Entwässerungsstudie in Auftrag gegeben, die unter der Rubrik Downloads abrufbar ist.
Die Behandlung des Regenwassers fällt für die einzelnen Entwicklungsflächen unterschiedlich aus. Der Bereich Kalkofen (nördlich der A66) hat insgesamt sehr gute Entwässerungsmöglichkeiten, da die Ableitung im Freispiegelgefälle möglich ist. Für diesen Bereich ist eine gedrosselte Einleitung in den Wäschbach am sinnvollsten. Im Bereich Ostfeld sind die Möglichkeiten der Regenwasserbehandlung gut. Die Ableitung des Regenwassers im Freispiegelgefälle mit dezentraler/ zentraler Versickerungsmöglichkeit im Bereich südlich/südwestlich von Fort Biehler ist nach derzeitigem Wissensstand möglich. Die konkrete Planung über ein Versickerungsgutachten wird im Rahmen weiteren Konzeption und Bauleitplanung erfolgen.
Maßnahmen zur Abflussreduzierung – z.B. Dachbegrünungen, wasserdurchlässige Flächen oder Zisternen zur Regenwassernutzung und Rückhaltung, die das Abflussvolumen des Niederschlagswassers deutlich reduzieren können, sind in den Planungen mit hoher Priorität festzusetzen und dauerhaft sicherzustellen.
Die Stadtverordnetenversammlung hat mit dem Beschluss 0294 der Entwicklungssatzung zum städtebaulichen Entwicklungsbereich vom 17.09.2020 zudem beschlossen, ein besonderes Augenmerk auf ein sensibles Wassermanagement zu legen. So soll im Rahmen der weiteren Planungen bspw. ein Wasserversorgungskonzept unter Einbezug von Regen- und Brauchwassernutzung erstellt werden. Zudem wird als Ziel verfolgt, dass sich das Grundwasserdargebot des Wassereinzugsgebietes des Cyperusparks durch die Baumaßnahme nicht verringern darf.
Der Entwicklungsbereich Ostfeld umfasst keine Grundstücke der Gemarkung Kostheim, weshalb der Stadtteil nicht explizit aufgeführt ist. Für die Betrachtung des Ostfeldes im Kontext der Gesamtstadt gibt es darüber hinaus Verbindungen in andere Stadtteile, die natürlich Berücksichtigung finden, wie z.B. im Rahmen der Verkehrsbetrachtung.
Carl Becker
Man sollte eher darauf hinwirken, dass der Militärflugplatz aus dem Ballungsgebiet verschwindet.
Jürgen Lottig
Wenn das BKA alle seine Wiesbadener Standorte im Ostfeld konzentriert sind das mehrere Tausend Arbeitsplätze. Die müssten doch dann alle in das dortige Wohngebiet ziehen ? Sonst wird das mit dem Verkehrsaufkommen auch nicht besser. Oder fahren dann alle mit dem Rad oder der Strassenbahn (oder wie ein schienengebundenes Transportmittel auch immer getauft wird) ? Vorstellen kann ich mir das nicht wirklich.
Alexa Steckel
Kommentar der ModerationLieber Herr Lottig,
zu Ihren Fragen können wir Ihnen folgende Rückmeldung geben:
Das Bundeskriminalamt (BKA) plant, seine derzeit im Stadtgebiet dezentral verteilten Standorte zentral zusammenzufassen. Die Stadt Wiesbaden steht mit dem BKA seit jeher in einem engen und regelmäßigen Austausch. Absichten, die einzelnen Standorte der Behörde, die bislang in Wiesbaden verteilt sind, an einem neuen Standort in Wiesbaden zusammen zu führen, bestehen schon länger. Bereits 2016 wurden gemeinsam mit dem BKA verschiedene Standortoptionen untersucht. Während der Erarbeitungsphase der VU kam die Gewerbefläche „B1“ im Entwicklungsgebiet Ostfeld für einen Neubau des BKA ins Gespräch.
Im August 2020 wurde eine Kooperationserklärung zwischen dem BKA, dem Hessischen Ministerium der Finanzen, der BImA, der Oberfinanzdirektion, der Landeshauptstadt Wiesbaden und dem Regierungspräsidium Darmstadt für einen Neubaustandort des BKA, in Wiesbaden auf den Weg gebracht.
Teile der neu hinzukommenden Mitarbeitenden und ihre Familien werden in der Landeshauptstadt Wiesbaden leben und auch wohnen wollen. So gibt es bereits heute die Überlegung, im nah gelegenen urbanen Stadtquartier Ostfeld auch Bundeswohnungen für Beschäftigte des BKA zu schaffen. Dies könnte ein Beitrag zur angestrebten sozialen Nutzungsmischung sein und zugleich die Nahmobilität fördern.
Die Vorstellungen und Ziele, die mit der nachhaltigen Mobilitätsstrategie im Projekt „Ostfeld“ verbunden sind, finden sich im Bericht über die vorbereitenden Untersuchungen (VU).
Diesen finden Sie unter dem folgenden Link: https://dein.wiesbaden.de/ecm-politik/wiesbaden/de/home/info/id/50
Auf S. 39 des Berichts sind auch die Kernaussagen nachzulesen, die die Landeshauptstadt Wiesbaden mit dem neuen Verkehrsentwicklungsplan (VEP) verfolgt.
Demnach befasst sich der neue VEP der Landeshauptstadt Wiesbaden u.a. mit
• der Förderung einer zukunftsfähigen positiven Mobilitätskultur durch die Stärkung des Umweltverbundes
• dem Ausbau des schienengebundenen ÖPNVs als Rückgrat der Siedlungsentwicklung
• der Vernetzung der Stadtteile miteinander und in die Region
Zudem soll das Ostfeld konsequent als Stadtteil der kurzen Wege geplant werden. Mit einer Vielfalt an Mobilitätsangeboten soll dafür gesorgt werden, dass die Bewohner in Stadt und Region mobil unterwegs sein können, ohne auf einen eigenen Pkw angewiesen zu sein.
Eine kompakte Siedlungsstruktur im Sinne der Stadt der kurzen Wege begünstigt auch die Nahmobilität der zukünftigen Bewohner.
Für eine nachhaltige Mobilität im Ostfeld soll frühzeitig eine leistungsfähige ÖPNV Anbindung hergestellt werden, um die Pendlerströme von Beginn an auf einen nachhaltigen Verkehrsträger umzulenken. Natürlich braucht ein neuer Stadtteil auch Anbindungen für den motorisierten Verkehr. Diese erfolgen über neue Abzweige und ausgebaute Anschlüsse an die übergeordneten Straßen. Um Schleichverkehre zu vermeiden, wird durch verkehrslenkende Maßnahmen die Durchquerbarkeit des neuen Stadtquartiers für motorisierte Fahrzeuge erschwert. Ein Radschnellweg bindet das Stadtquartier an die Innenstadt an. Ebenso sollen Radverkehrsrouten ausgebaut werden.
Um eine möglichst ausgewogene Verteilung der Verkehrsmittel zu erreichen, ist die Stärkung des Fuß- und Radverkehrs unumgänglich (siehe VU Bericht, u.a. S. 203 ff.).
Die planerischen Überlegungen wurden und werden durch ein Verkehrsgutachten überprüft. Detailliertere Ausführung zur Erschließung können dem Verkehrsgutachten, das im Rahmen der VU erstellt wurde, entnommen werden.
Die Stadtverordnetenversammlung hat mit dem Beschluss 0294 der Entwicklungssatzung zum städtebaulichen Entwicklungsbereich vom 17.09.2020 zudem weitere Beschlüsse gefasst, die das Thema „Neue Mobilität“ im Ostfeld umfassen:
a. Innerhalb des Grünkorridors wird eine durchgehende Fuß- und Radwegeverbindung von nördlich der Berliner Straße bis südlich der A 671 geschaffen. Dieser soll der erste Abschnitt für eine durchgehende begrünte Wegeverbindung vom Taunus bis ans Rheinufer sein.
b. Das Stadtquartier wird so gestaltet, dass im Ostfed ein überwiegend MIV-freier Stadtteil mit Quartiersgaragen entsteht.
c. Zur optimalen ÖPNV-Anbindung ist ein schienengebundenes Angebot im Stadtquartier und im Gewerbestandort zu realisieren.
d. Das Gewerbegebiet ist durch eine optimale Fahrradinfrastruktur an die Innenstädte von Mainz und Wiesbaden anzubinden.
Miriam Becker
Gibt es genaue Vorstellungen darüber, für wen dieser Wohnraum geschaffen werden soll? Genauer: werden sich die Mieten oder Kaufpreise am "Durchschnittsverdiener" bzw auch an sozial schwächeren Haushalten orientieren oder wird hier ein lapidar gesagt "Sonnenberg 2.0" entstehen?
Julia Schauermann
Kommentar der ModerationLiebe Frau Becker,
zu Ihrer Frage können wir Ihnen folgende Rückmeldung geben:
Die Vorstellungen und Ziele, die mit der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme „Ostfeld“ verbunden sind, finden sich im Bericht über die vorbereitenden Untersuchungen.
Diesen finden Sie unter dem folgenden Link: https://dein.wiesbaden.de/ecm-politik/wiesbaden/de/home/info/id/50
Danach erklärt die Landeshauptstadt Wiesbaden mit der Umsetzung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme folgende Ziele (nachzulesen im VU Bericht, S. 175):
„Mit der Konzeption eines neuen mischgenutzten Stadtquartiers verfolgt die Landeshauptstadt Wiesbaden nicht nur das Ziel, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, sondern auch Arbeitsplätze. In dem geplanten Stadtquartier sollen 8.000 bis 12.000 Menschen ein zu Hause finden. Dabei soll eine ausgewogene Verteilung der Nutzungen stattfinden und nicht nur eine reine Wohnsiedlung geschaffen werden. Ein urbanes Stadtquartier, das in sich funktionsfähig ist, soll entstehen (vgl. Kap. 5.3). Vorbilder finden sich in gewachsenen innerstädtischen Gründerzeitquartieren. Die Zeit für flächenintensive Einfamilien- und Reihenhausgebiete, die sogenannten Schlafstädte, ist nicht nur aus Nachhaltigkeits- sondern auch aus ökologischen Gesichtspunkten vorbei.
Durch die Planung und Ausweisung umfangreicher Bauflächen soll der Wohnungsbau gefördert und der Druck auf dem Wohnungsmarkt gemindert werden. Durch einen Angebotsmix von bezahlbaren Wohnungen sollen auch Einkommensgruppen berücksichtigt werden, die sich trotz eigener Einkommen keine adäquate Unterkunft in Wiesbaden mehr leisten können. Ebenso sollen Möglichkeiten zur Eigentumsbildung auch für untere Einkommensgruppen geschaffen werden. Teil des Konzepts sind deshalb ca. 30 % geförderter Wohnraum. Durch ergänzende freifinanzierte Eigentums-bildung und Angebote in weiteren Mietpreissegmenten soll eine Mischung der Angebote erzielt werden, die zu einer sozialen Mischung des neuen Stadtquartiers beiträgt. Ziel ist es, für weite Teile der Bevölkerung Angebote zu schaffen und somit auch ein in sich stabiles Stadtquartier.“
Die Stadtverordnetenversammlung hat mit dem Beschluss 0294 der Entwicklungssatzung zum städtebaulichen Entwicklungsbereich vom 17.09.2020 zudem folgende Beschlüsse gefasst:
„Mindestens 30 % der Wohnungen sind für sozialgebundenes Wohnen möglichst langfristig, auch über die gesetzlichen Regelungen hinaus, zu sichern. Darüber hinaus werden 10 % gemeinwohlorientierte Wohnformen wie Genossenschaftswohnungen, Mehrgenerationenhäuser, Projekte von Wohninitiatiativen, Bundeswohnungen u.ä. angestrebt sowie öffentlich oder gemeinwirtschaftlich kontrolliertes Eigentum durch Vergabe in Erbpacht. Zielmieten aller öffentlich geförderten Wohnungen sind diejenigen, die zum Zeitraum der Realisierung für soziales Wohnen in der ganzen Stadt festgelegt sind.Organisatorisch unterstützt werden darüber hinaus auch Privatinvestitionen von Wohngenossenschaften oder sonstigen Bauinitiativen.“ (Beschlusspunkt 1 d des Beschlusses 0294 vom 17.09.2020)
Um diese Ziele auch während der Umsetzung zu sichern, soll die Vergabe von Grundstücken kleinteilig und auf der Grundlage von Wettbewerben erfolgen, entsprechend dem Vorgehen der Konzeptvergabe. „Über die Vergabe von Grundstücken entscheidet die Stadtverordnetenversammlung. Die mit der Vergabe verbundenen Ziele sind wirksam zu sichern.“ (Beschlusspunkt 1 g des Beschlusses 0294 vom 17.09.2020)
Ralf Schaab
die aktuelle Online Umfrage der Rhein Main Hochschule ist eine wissenschaftliche Kathastrophe. So eine plumpe Abfrage, um ein SEG Projekt in ein positives Licht zu stellen ist schon dreist.
https://ww2.unipark.de/uc/projektostfeld/
Ausgewogenheit oder nur schlicht andere Ansichten sind nicht gerne gesehen. Schade! Allerdings habe ich bei der Hochschule Rhein Main die dringende Überarbeitung der Fragen angemahnt, weil sonst die wissenschaftliche Reputation der Hochschule in Gefahr ist.
Julia Schauermann
Kommentar der ModerationVielen Dank für Ihren Kommentar, zu dem ich Ihnen folgende Rückmeldung der zuständigen Projektleitung geben kann:
Der Projektleitung ist die aktuelle Umfrage der Hochschule RheinMain unbekannt. Für die Inhalte und Fragen der gegenwärtig zugänglichen Umfrage ist die Hochschule RheinMain selbst verantwortlich. Die Befragung erfolgt auf deren Eigeninitiative. Die Umfrage wurde weder von der Stadt oder der SEG initiiert, noch wird sie von der Stadt/SEG betreut. Bis dato ist bei der Projektleitung auch keine Anfrage oder kein Hinweis von der Hochschule dazu eingegangen.
Ralf Schaab
Warum muss im Rahmen einer SEM Land von einfachen Bürgern und Bauern de facto enteignet werden für reiche Industrie, Gewerbe und eine Bundesbehörde??? bitte erläutern!
Und unabhänging von diesen Aspekten werden
1. durch CORONA in Zukunft weniger Baugebiete gebraucht, weil Gewerbegebiete/Büroflächen frei werden!!!! und
2. wenn die Amerikaner sich zurückziehen werden 1000de Wohnungen frei... und auf dem Flugplatz in Wi-Erbenheim kann ein neuer Stadtteil entstehen.
Julia Schauermann
Kommentar der ModerationVielen Dank für Ihren Kommentar, zu dem ich Ihnen folgende Rückmeldung der zuständigen Projektleitung geben kann:
Vorrangiges Ziel ist es im Rahmen der SEM, mit den Grundstückseigentümern in einem kooperativen Verfahren zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten, die von einem Verkauf zum gutachterlichen bestimmten Anfangswert über den Tausch von Flächen bis hin zu einer eigenständigen Entwicklung entsprechend den Entwicklungszielen für das Ostfeld reichen. Nur wenn die Umsetzung der Gesamtmaßnahme nicht zu realisieren ist, kann von dem Instrument der Enteignung Gebrauch gemacht werden. Es handelt sich dabei um eine gesetzliche Möglichkeit, die an Maßgaben und rechtliche Vorgaben gebunden ist.
Ein erhöhter Bedarf an Wohn- und Arbeitsstätten liegt vor, wenn die Nachfrage das Angebot längerfristig deutlich übersteigt. Die Landeshauptstadt Wiesbaden wird trotz der gegenwärtigen Corona-Phase einen erhöhten Bedarf sowohl an Wohnflächen wie auch Gewerbeflächen aufweisen, sodass verfügbare gewerbliche Flächenpotentiale nicht für die Bedarfsdeckung ausreichen. Um den zukünftigen Gewerbeflächenbedarf zu decken und eine Abwanderung von Unternehmen entgegenzuwirken, ist neben der Bestandssicherung auch die Ausweisung weiterer Flächen notwendig. Bedingt durch die gegenwärtige Situation ist die lokale Wirtschaft dabei durch Sicherung und Schaffung ausreichender Gewerbeflächen zu stärken.
Eine konkrete Ankündigung der Amerikaner, sich aus Wiesbaden zurückzuziehen liegt der Stadtpolitik nicht vor und basiert aktuell auf keinen fundierten Aussagen. Aus diesem Grund werden mögliche spekulative Flächenverfügbarkeiten nicht für die weitere Stadtentwicklung zur Schaffung von benötigtem Wohnraum herangezogen.
Ralf Schaab
Warum wurde bislang das Schreiben von Rechtsanwalt Ziegler aus München, das von den Landeigentümern in Auftrag gegeben wurde nicht beantwortet?? Oberbürgermeister Mende und der Magistrat sind seit März 2020 gefordert. Hier haben sich viele Wiesbadener Bürger engagiert. Herr RA Ziegler hat sehr detailiert und juristisch fundiert Argumente vorgebracht, die eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme (SEM nach §165) ablehnen. Die Bedingungen sind in Wiesbaden NICHT erfüllt eine SEM durchzuführen und können belegt werden. Das Gutachten von Prof. Wolff aus Berlin wurde als Anhang beigelegt und beweist, das die vom Gutachterausschuß ermittelten Gutachen zu den Anfangswerten des Landes schlecht recherchiert und falsch sind. etc etc....
Ralf Schaab, Hof Erbenheim
Julia Schauermann
Kommentar der ModerationVielen Dank für Ihren Kommentar, zu dem ich Ihnen folgende Rückmeldung der zuständigen Projektleitung geben kann:
Das Schreiben von Herrn Rechtsanwalt Ziegler wurde zwischenzeitlich von Herrn Stadtrat Kessler beantwortet. Die darin enthaltenen Ausführungen sind in die Beschlussvorlage über die Entwicklungsmaßnahme und die Anlagen zur Entwicklungssatzung eingeflossen, die derzeit politisch beraten werden.
Bernhard Wilkens
Aus welchen Gründen wird ein unversiegeltes Gebiet bebaut und die bestehende Stadt nicht verdichtet? Auch innerstädtisch gibt es viele Möglichkeiten, Wohn- und Geschäftsräume zu bauen, ohne, dass dafür (wieder) Natur und Landwirtschaft geopfert werden müssen. Interessant wäre eine Neustrukturierung von Gewerbegebiete, z.B. an der Äppelallee und an der Mainzer Straße. Viele der Flachbauten könnten durch Kombinationsbauten (wohnen / Gewerbe) ersetzt werden. Das mag zwar auf dem ersten Blick teurer erscheinen, hat aber den großen Vorteil, dass diese Gebiete optisch und wirtschaftlich aufgewertet werden und die Stadt trotzdem flächenmäßig kompakt bleibt.
Sollte es beim Ostfeld bleiben:
- Wie ist die Anbindung per Fahrrad an die Innenstadt? Bereits jetzt kommt man mit dem Fahrrad schon kaum vom z.B. Bergkirchenviertel zum Hauptbahnhof (durchgehende Fahrradroute gibt es nicht) und das Ostfeld liegt ja noch weiter südlich. Sind freiliegende Radwege geplant?
- Wie ist der Baumix? Wird wie beim Victoria-Arms-Hotel und bei Nordenstadt (wieder) nur überwiegend für die Reichen gebaut?
Ich sehe das Ostfeld eher kritisch. Lieber erstmal innerhalb der jetzt bestehenden Stadtgrenzen Infrastruktur und Wohnraum verbessern bzw. fit machen für die Zukunft.
Julia Schauermann
Kommentar der ModerationVielen Dank für Ihren Kommentar, zu dem ich Ihnen folgende Rückmeldung der zuständigen Projektleitung geben kann:
Vielen Dank für Ihre Anfrage und das damit verbundene Interesse an den Untersuchungen zum geplanten Entwicklungsgebiet.
In Wiesbaden können bis zum Jahr 2050 ungefähr 10.400 Wohneinheiten durch Bestands- und Nachverdichtung sowie durch Neuausweisung geschaffen werden. Trotzdem werden bis dahin insgesamt knapp 11.000 bis 21.000 Wohneinheiten fehlen. Dies wurde in verschiedenen Studien nachgewiesen, die Grundlage der vorbereitenden Untersuchungen sind. Um diesen hohen Wohnraumbedarf zu decken, müssen neue Gebiete ausgewiesen werden.
Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen wurde eine Standortalternativenprüfung durchgeführt, die zeigt, dass sich das Untersuchungsgebiet Ostfeld/Kalkofen am besten dafür eignet. Gründe hierfür sind bspw. die gute Verkehrsanbindung und der hohe Anteil von 80% an Grundstücken, die sich bereits in öffentlicher Hand befinden.
Die Aspekte von Natur, Landschaft und Klima werden dabei keinesfalls ignoriert. 2/3 des knapp 450 ha großen Untersuchungsgebietes bleiben als Grün- und Freifläche sowie für die Biotopvernetzung erhalten. Das neue Stadtquartier wird als nachhaltiger Stadtteil geplant. In diesem Zusammenhang sind bspw. Grünflächen, eine gute Durchlüftung und eine gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr und der Ausbau von Rad- und Fußwegeverbindungen (bspw. Radschnellwege) von sehr hoher Bedeutung. Dadurch sollen die übrigen Wiesbadener Stadtteile vom Ostfeld aus auch ohne ein eigenes Fahrzeug erreichbar werden.
Die aktuellen Überlegungen zur Erschließung des Untersuchungsgebiets können Sie dem Beiplan Mobilität entnehmen. Im Rahmen der weiteren Planungen werden die Wegeverbindungen konkret festgelegt.
Das Stadtquartier wird für alle Einkommensklassen als ein urbanes Viertel geplant, in dem Wohnen und Arbeiten möglich sind, so dass ein lebendiger Stadtteil entsteht.
Schauen Sie sich doch mal unter Downloads (auf dieser Seite oben) den Bericht zu den vorbereitenden Untersuchungen an. In Kapitel 6.3.2 können Sie unsere Aussagen zum Wohnungsbedarf nachvollziehen. Kapitel 5.3.2 beinhaltet konkrete Aussagen zum geplanten städtebaulichen Gerüst. Hinweise zum Mobilitätskonzept können Sie Kapitel 5.8 entnehmen.