Was ist der Schulentwicklungsplan?

Der Schulentwicklungsplan soll für die Jahre 2022 bis 2026 fortgeschrieben werden. Er enthält wichtige Angaben zur Entwicklung der Schülerzahlen in Wiesbaden und welche Schulbedarfe gegenwärtig und in den kommenden Jahren bestehen. Zudem beinhaltet er, welche Schulformen an welchen Standorten fehlen und welche Maßnahmen getroffen und umgesetzt werden sollen. Nach § 145 Hessisches Schulgesetz (HSchG) sind die Schulträger zur Aufstellung von Schulentwicklungsplänen für ihr Gebiet verpflichtet.

Insgesamt werden an den Schulentwicklungsplan sechs Anforderungen gestellt. So soll der Plan:

  • die gegenwärtigen und zukünftige Schulbedarfe sowie Schulstandorte erfassen und darstellen,
  • entsprechende Maßnahmen definieren und eine Rangfolge für ebendiese festlegen,
  • in möglichst vollständiges und wohnortnahes Bildungsangebot sichern,
  • gewährleisten, dass die Personalausstattung der Schulen durch das Land möglich ist,
  • die Zweckmäßigkeit der Schulorganisation überprüfen und fortschreiben,
  • innerhalb von fünf Jahren fortgeschrieben werden – falls erforderlich.