Wer kann einen Antrag stellen?
Einen Antrag dürfen folgende Personen(-gruppen) stellen:
- Bürgerinnen und Bürger (einzeln oder als Gruppe)
- Hausgemeinschaften
- Nachbarschaftsgruppen
- Straßengemeinschaften
- Interessensgemeinschaften
- Stadtteilinitiativen
- und ähnliche Gruppen
Institutionen, Träger und Vereine sind nur dann antragsberechtigt, wenn die Förderung durch andere Fördergeber ausgeschlossen ist.
Wenn Du außerhalb des Fördergebietes wohnst, kann das Projekt dennoch gefördert werden, solange es innerhalb der jeweiligen Fördergrenzen liegt.
Schritt 1
Das Antragsformular ausfüllen:
Das Antragsformular kann bald weiter unten heruntergeladen werden, oder bei den jeweiligen Quartiersmanagements der Fördergebiete abgeholt werden.
Der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antrag kann bei dem zuständigen Kontakt oder dem zugehörigen Quartiersmanagement eingereicht werden (siehe unten).
Beim Ausfüllen ist das zuständige Quartiersmanagement gerne behilflich und berät bei weiteren Fragen.
Beachte bei der Antragstellung, dass Du in Bezug auf die Ausgaben in Vorleistung gehst. Bitte gib in Deinem Antragsformular an, wenn Du eine Zwischenabrechnung wünschst, damit Deine Ausgaben nicht zu hoch werden.
Der passende Zeitpunkt der Antragstellung:
Die Anträge können fortlaufend während der Laufzeit des Förderprogramms eingereicht werden. Damit sich das Entscheidungsgremium vorbereiten kann, müssen die Anträge, jedoch mindestens drei Wochen vor der jeweiligen Sitzung des Gremiums eingereicht werden. Die Anträge, die zu knapp eingereicht werden, werden dann in der darauffolgenden Sitzung berücksichtigt.
Schritt 2
Vorstellung des Projekts in der Lokalen Partnerschaft
Das Entscheidungsgremium, das über den Verfügungsfond mitentscheidet, ist Teil der Lokalen Partnerschaft (LoPa) des Städtebauförderprogramms. Die Termine zur Sitzung der LoPa werden je Gebiet über die etablierten Medien bekannt gegeben. Weitere Informationen zur LoPa gibt es hier.
Das Projekt wird von Dir oder von einer Vertreterin bzw. einem Vertreter der SEG als Treuhänder der Landeshauptstadt Wiesbaden oder des Quartiersmanagements in der Sitzung des Entscheidungsgremiums vorgestellt.
Das Entscheidungsgremium beschließt dann über die Förderung der Anträge mit einfacher Mehrheit.
Schritt 3
Die Bewilligung
Falls Dein Projekt gefördert werden soll, erhältst Du spätestens vier Wochen nach der positiven Entscheidung eine „Annahmeerklärung“ zur Fördervereinbarung. Diese muss unterschrieben an den unten angebenden Kontakt zurückgesendet werden, oder im zuständigen Quartiersmanagement abgegeben werden. Sofern die Förderfähigkeit nicht bestätigt werden kann, wirst Du ebenfalls darüber informiert.
Beachte: Falls die im Vorfeld prognostizierten Kosten im Laufe des Projektes steigen sollten, kann die Förderung nicht nachträglich erhöht werden. Sie reduziert sich jedoch, wenn die tatsächlichen Kosten geringer als die bewilligten Kosten sind.
Schritt 4
Abschlussbericht mit Verwendungsnachweis / Dokumentation
Spätestens sechs Wochen nach Abschluss des Projektes muss der SEG als Treuhänder der Landeshauptstadt Wiesbaden oder dem Quartiersmanagement ein Abschlussbericht mit Verwendungsnachweis vorgelegt werden. Hier wird das Projekt so beschrieben, wie es tatsächlich stattfand, die Ausgaben werden aufgelistet und Bilder sowie ggf. Pressearbeit als Dokumentation angehängt. Das auszufüllende Dokument kann weiter unten heruntergeladen werden, oder im zuständigen Quartiersmanagement abgeholt werden.
Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller erklärt sich mit der Veröffentlichung der Dokumentation einschließlich der Fotos durch die Landeshauptstadt Wiesbaden einverstanden. Weitere Aspekte der Dokumentation und zu den Nutzungsrechten findest Du in der Richtlinie.
Du musst in Vorleistung treten!
Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Abschluss des beantragten Projektes. Bitte sammle daher alle Deine Quittungen und Rechnungen und hebe sie als Nachweis für Deine Ausgaben auf! Denn nur mit einer Rechnung können die angefallenen Kosten zurückerstattet werden.
Das Projekt gilt als abgeschlossen, wenn die Prüfung sowie die Anerkennung des Abschlussberichts mit Verwendungsnachweis durch die SEG als Treuhänder der Landeshauptstadt Wiesbaden erfolgt ist. Dann erhältst Du Dein vorgelegtes Geld per Überweisung auf dein Konto.