Verfügungsfonds


Verfügungsfonds sind Budgets, die in einem Stadtquartier bereitgestellt werden, um die Akteure (Bewohnerschaft, Gewerbetreibende, Vereine etc.) zur Durchführung eigener Projekte anzuregen.


In der Landeshauptstadt Wiesbaden werden Projekte mit bis zu 5.000 € brutto gefördert. Dabei müssen die Projekte innerhalb der Grenzen der Fördergebiete „Gräselberg“ und „Biebrich-Mitte“ liegen. Eine Karte mit den Gräselberger Grenzen findest Du hier und mit den Grenzen von Biebrich-Mitte hier. Für diese Gebiete, aber auch für das Förderprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung Stadtgrün Wiesbaden“, wurde die Richtlinie Verfügungsfonds der Landeshauptstadt Wiesbaden verabschiedet.

Wenn Du die einzelnen Abschnitte ausklappst, findest Du eine Zusammenfassung der Richtlinie des Verfügungsfonds sowie Downloads der Logos und die Richtlinie selbst.

 

Die Projekte müssen im Fördergebiet des jeweiligen Förderprogramms liegen und dem Gemeinwohl dienen. Zusätzlich müssen sie öffentlich sein und dürfen sich nicht in diskriminierender Weise gegen einzelne Menschen oder eine Gruppe richten oder Menschen aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Hautfarbe, sexueller Identität, Sprache, Religion, nationaler, ethnischer oder sozialer Herkunft diskriminieren.

Beispiele förderfähiger Projekte:

  • Stadtteilkulturelle und/ oder sportliche Veranstaltungen oder Feste
  • Workshops, Theater und Kreativkurse sowie Ausstellungen
  • Mitmachaktionen
  • Integrationsangebote, Ferienspiele oder Hilfs- und Freizeitangebote
  • Installationen oder Aktionen im öffentlichen Raum
  • Zwischennutzungen (Z.B. Belegung von leerstehenden Erdgeschossen
  • Baumscheibenbegrünung, Hochbeete oder Insektenhotels
  • Projekte, die die Selbsthilfe fördern
  • Projekte, die die demokratische Teilhabe ermöglichen und Demokratie fördern.

Nicht förderfähig sind Projekte, die

  • über andere, vorrangige Förderprogramme finanziert werden können (z.B. Vereinsförderung der Landeshauptstadt Wiesbaden) oder die bereits Mittel der Landes-, Bundes- oder EU-Förderung erhalten (Verbot der Doppelförderung); eine anteilige Mischfinanzierung ist prinzipiell möglich, wenn die Gesamtfinanzierung gesichert ist
  • zu den regulären Aufgaben bzw. Leistungen der Landeshauptstadt Wiesbaden, von Institutionen, Wohnungsbaugesellschaften oder sonstigen Vermietern sowie Eigentümergemeinschaften gehören
  • laufende Betriebs- und Unterhaltskosten, anteilige Mietkosten und/ oder Personalkosten, Reisekosten oder Eigenleistungen darstellen
  • Folgekosten nach sich ziehen
  • vor der Antragstellung begonnen oder bereits abgeschlossen wurden.
  • Honorare oder Aufwendungen für z.B. Künstlerinnen und Künstler sind nur in einem angemessenen Rahmen zum Gesamtprojekt förderfähig

Die Angemessenheit des Rahmens wird am folgenden Beispiel deutlich:

Wenn ein Clown den Auftrag bekommt, auf einer Station in einem Krankenhaus aufzutreten, macht das Honorars den Hauptbestandteil der Aufwendungen aus. Dies wäre nicht förderfähig. Als Teil einer größeren Veranstaltung, bei der das Honorar des Clowns nur einen Teil ausmacht, wäre das Honorar förderfähig.

  • Kosten für kleinere Anschaffungen (z.B. Mülleimer, Sitzgelegenheiten, Hochbeete)
  • Verbrauchsmaterialien (z.B. Straßenkreide, Farbe, Weihnachtsschmuck, Beleuchtung, Wasser und Strom bei Festen)
  • (Leih-)Gebühren für Utensilien und/oder Geräte, (z.B. Stand, Festzeltgarnitur, Lautsprecheranlage, Tribüne, Regen-/Sonnenschutz, Straßensperren, Straßenreinigung, mobile Toiletten)
  • Lebensmittel nur in begründeten Ausnahmefällen und dann im angemessenen Rahmen zum Gesamtprojekt. Begründete Ausnahmen liegen dann vor, wenn die Lebensmittel zwingend für das Projekt notwendig sind.

Wer kann einen Antrag stellen?

Einen Antrag dürfen folgende Personen(-gruppen) stellen:

  • Bürgerinnen und Bürger (einzeln oder als Gruppe)
  • Hausgemeinschaften
  • Nachbarschaftsgruppen
  • Straßengemeinschaften
  • Interessensgemeinschaften
  • Stadtteilinitiativen
  • und ähnliche Gruppen

Institutionen, Träger und Vereine sind nur dann antragsberechtigt, wenn die Förderung durch andere Fördergeber ausgeschlossen ist.

Wenn Du außerhalb des Fördergebietes wohnst, kann das Projekt dennoch gefördert werden, solange es innerhalb der jeweiligen Fördergrenzen liegt.

Schritt 1

Das Antragsformular ausfüllen:

Das Antragsformular kann bald weiter unten heruntergeladen werden, oder bei den jeweiligen Quartiersmanagements der Fördergebiete abgeholt werden.

Der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antrag kann bei dem zuständigen Kontakt oder dem zugehörigen Quartiersmanagement eingereicht werden (siehe unten).

Beim Ausfüllen ist das zuständige Quartiersmanagement gerne behilflich und berät bei weiteren Fragen.

Beachte bei der Antragstellung, dass Du in Bezug auf die Ausgaben in Vorleistung gehst. Bitte gib in Deinem Antragsformular an, wenn Du eine Zwischenabrechnung wünschst, damit Deine Ausgaben nicht zu hoch werden.

Der passende Zeitpunkt der Antragstellung:

Die Anträge können fortlaufend während der Laufzeit des Förderprogramms eingereicht werden. Damit sich das Entscheidungsgremium vorbereiten kann, müssen die Anträge, jedoch mindestens drei Wochen vor der jeweiligen Sitzung des Gremiums eingereicht werden. Die Anträge, die zu knapp eingereicht werden, werden dann in der darauffolgenden Sitzung berücksichtigt.

Schritt 2

Vorstellung des Projekts in der Lokalen Partnerschaft

Das Entscheidungsgremium, das über den Verfügungsfond mitentscheidet, ist Teil der Lokalen Partnerschaft (LoPa) des Städtebauförderprogramms. Die Termine zur Sitzung der LoPa werden je Gebiet über die etablierten Medien bekannt gegeben. Weitere Informationen zur LoPa gibt es hier.

Das Projekt wird von Dir oder von einer Vertreterin bzw. einem Vertreter der SEG als Treuhänder der Landeshauptstadt Wiesbaden oder des Quartiersmanagements in der Sitzung des Entscheidungsgremiums vorgestellt. 

Das Entscheidungsgremium beschließt dann über die Förderung der Anträge mit einfacher Mehrheit.

Schritt 3

Die Bewilligung

Falls Dein Projekt gefördert werden soll, erhältst Du spätestens vier Wochen nach der positiven Entscheidung eine „Annahmeerklärung“ zur Fördervereinbarung. Diese muss unterschrieben an den unten angebenden Kontakt zurückgesendet werden, oder im zuständigen Quartiersmanagement abgegeben werden. Sofern die Förderfähigkeit nicht bestätigt werden kann, wirst Du ebenfalls darüber informiert.

Beachte: Falls die im Vorfeld prognostizierten Kosten im Laufe des Projektes steigen sollten, kann die Förderung nicht nachträglich erhöht werden. Sie reduziert sich jedoch, wenn die tatsächlichen Kosten geringer als die bewilligten Kosten sind.

Schritt 4

Abschlussbericht mit Verwendungsnachweis / Dokumentation

Spätestens sechs Wochen nach Abschluss des Projektes muss der SEG als Treuhänder der Landeshauptstadt Wiesbaden oder dem Quartiersmanagement ein Abschlussbericht mit Verwendungsnachweis vorgelegt werden. Hier wird das Projekt so beschrieben, wie es tatsächlich stattfand, die Ausgaben werden aufgelistet und Bilder sowie ggf. Pressearbeit als Dokumentation angehängt. Das auszufüllende Dokument kann weiter unten heruntergeladen werden, oder im zuständigen Quartiersmanagement abgeholt werden.

Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller erklärt sich mit der Veröffentlichung der Dokumentation einschließlich der Fotos durch die Landeshauptstadt Wiesbaden einverstanden. Weitere Aspekte der Dokumentation und zu den Nutzungsrechten findest Du in der Richtlinie.

Du musst in Vorleistung treten!

Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Abschluss des beantragten Projektes. Bitte sammle daher alle Deine Quittungen und Rechnungen und hebe sie als Nachweis für Deine Ausgaben auf! Denn nur mit einer Rechnung können die angefallenen Kosten zurückerstattet werden.

Das Projekt gilt als abgeschlossen, wenn die Prüfung sowie die Anerkennung des Abschlussberichts mit Verwendungsnachweis durch die SEG als Treuhänder der Landeshauptstadt Wiesbaden erfolgt ist. Dann erhältst Du Dein vorgelegtes Geld per Überweisung auf dein Konto.

Mit der Einreichung des Förderantrages erklärst Du Dich sowie die weiteren genannten Ansprechpersonen oder Beauftragten mit den in der Richtlinie genannten Bedingungen einverstanden. Dies bedeutet, dass z.B. bei Veröffentlichungen Deines Projekts Dein Name mit veröffentlicht wird.

 

Die Downloads auf einen Blick:

 

Biebrich-Mitte

Allgemein

Antrag

Abschluss

 

Gräselberg

Allgemein

Antrag

Abschluss

Bei allen Fragen rund um den Verfügungsfonds steht die SEG als Treuhänder der Landeshauptstadt Wiesbaden oder das jeweilige Quartiersmanagement gerne bereit.

 


 

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Quartiersbüro Biebrich-Mitte

Annika Backes und Katarzyna Czech

Telefon: 0611 72434141
Mail: quartiersmanagement-biebrich-mitte@ib.de 

Sprechzeiten: mittwochs 10 - 12 Uhr und donnerstags 16-18 Uhr und nach Vereinbarung
Adresse: Straße der Republik 17-19, 65203 Wiesbaden

 

Quartiersbüro Gräselberg

Angelika Wust

Telefon: 0611 1745363
Mail: angelika.wust@dwwi.de 

Sprechzeiten: montags 9:30 -11 Uhr und nach Vereinbarung
Adresse: Klagenfurter Ring 63, 65195 Wiesbaden

 

SEG Wiesbaden als Treuhänder der Landeshautstadt Wiesbaden im Bereich der Stadterneuerung

Telefon (Gräselberg): 0611 77808 61
Telefon (Biebrich-Mitte): 0611 77808 75
Mail: stadterneuerung@seg-wiesbaden.de 

Adresse: Konrad-Adenauer-Ring 11, 65187 Wiesbaden