Kapitel 8: Die Entwicklungsperspektiven für die Schulen

8.2.

Weiterführende Schulen

Die einzelnen weiterführenden Schulen werden ebenfalls im Anhang ausführlich dargestellt, in diesem Abschnitt wird der Handlungsbedarf für zusätzliche Plätze an weiterführenden Schulen prognostiziert.

Den Ergebnissen und Anwahlquoten der demographischen Berechnung folgend, sind an weiterführenden Schulen nach der aktuellen Geburtenstatistik Plätze in dieser Höhe bereitzuhalten:

An zusätzlichen Plätzen aufgrund der Wohnbebauung sind ab 2025/26 an weiterführenden Schulen an Plätzen vorzuhalten (insgesamt ca. 400 Schülerinnen und Schüler pro Jahrgang):

Gesamtbedarf an Plätzen zum Schuljahr 2026/27 an weiterführenden Schulen ist also:

Die künftigen Kapazitäten und Bedarfe pro Jahrgang verhalten sich wie folgt:

* In der Angabe der Kapazität sind enthalten: die derzeitigen Kapazitäten (775 inkl. Helene-Lange-Schule) und folgende bereits beschlossene / in Arbeit befindliche Erweiterungen:

  • Wilhelm-Leuschner-Schule 5-zügig (statt 4-zügig) = +25
  • Neue IGS in Bierstadt = +100 SuS pro Jahrgang (ab 2024/25)

** In dieser Zahl sind enthalten: die derzeitigen Kapazitäten (1.110) und folgende bereits beschlossene / in Arbeit befindliche Erweiterungen

  • Ausbau der Martin-Niemöller-Schule auf 5 Züge = +60
  • Elisabeth-Selbert-Schule: +150

Die Maßnahmen mit *** stehen in direktem Zusammenhang.

Während die Notwendigkeit eines weiteren Gymnasiums vor allem in den Jahrgängen 5 und 6 besteht, danach die Jahrgangsbreiten aufgrund von so genannten Querversetzungen die Spitzenwerte des Jahrgangs 5 nicht mehr erreichen, verhält es sich vor allem bei den Integrierten Gesamtschulen genau umgekehrt.

In Hessen ist nach § 77, Absatz 1, „die Wahl des weiterführenden Bildungsganges nach dem Besuch der Grundschule Sache der Eltern“.

Dies führt dazu, dass auch gegen die Empfehlung der Grundschule Kinder auf Schulen eines nicht von den Lehrern empfohlenen Bildungsgangs geschickt werden können. Dies betrifft vor allem Gymnasien. Es kommt daher vor allem im Laufe der ersten beiden Klassen (Stufen 5 und 6) zu so genannten Querversetzungen.

Hierfür liegen seitens des Hessischen Kultusministeriums folgende Zahlen vor:


Es bestehen daher folgende Handlungsempfehlungen:

Bau einer neuen IGS (a) und Bau eines neuen Gymnasiums (b)

  1. Aufgrund der o.a. Zahlen bzgl. der Querversetzungen und einem prognostizierten Bedarf, der nur knapp unter der vorhandenen Platzzahl liegt, wird der Bau einer weiteren Integrierten Gesamtschule für die Landeshauptstadt Wiesbaden beschlossen. Die IGS bietet zudem Kapazitäten für alle Bildungsgänge.

  2. Aufgrund des Stadtverordnetenbeschlusses zur Errichtung des neuen Gymnasiums in Wiesbaden-Dotzheim (Elisabeth-Selbert-Schule) würde ein solches Gymnasium im Stadtteil Mainz-Kastel errichtet, da für die AKK-Stadtteile an der Rheinschiene noch kein Gymnasium in Ortsnähe vorhanden ist.

Sollte dieser Weg erwogen werden, wird vorgeschlagen, im Stadtteil Mainz-Kastel ein vierzügiges Gymnasium zu errichten, das dann auch entsprechende Kapazitäten aufweisen würde, um gemeinsam mit einem weiteren vier- oder fünfzügigen Gymnasium im neuen Stadtteil Ostfeld alle Schülerinnen und Schüler mit dem Wunsch für den Bildungsgang Gymnasium aufzunehmen.

Da sich der Bedarf an Gymnasialplätzen vor allem im Bereich der Sekundarstufe I ergibt, umfasst das neue 4-zügige Gymnasium die Klassen 5-10. Eine Oberstufe wird gemeinsam mit der Wilhelm-Leuschner-Schule (WLS) eingeführt und dort verortet. Die WLS ist als Standort für eine Oberstufe, die von Absolventinnen und Absolventen der Integrierten Gesamtschulen im südöstlichen Teil Wiesbadens nachgefragt ist, bereits im Schulentwicklungsplan 2018 vorgesehen, sofern im Stadtgebiet weitere Oberstufenplätze benötigt würden36.

Es besteht schon seit längerem der Wunsch der Landeshauptstadt Wiesbaden, der Ortsbeiräte Mainz-Kastel und Mainz-Kostheim sowie der Schulgemeinde, die Oberstufe der Wilhelm-Leuschner-Schule zu reaktivieren. Mit der Umwandlung der Martin-Niemöller-Schule in ein Vollgymnasium gibt es mit der Carl-von-Ossietzky-Schule nur noch ein reines Oberstufengymnasium in Wiesbaden, das sich bevorzugt an Abgänger von IGSen und Realschulen richtet, und die gut ausgelastet ist.

Eine weitere Oberstufe im Osten der Stadt würde hier wohnortnahe Abhilfe schaffen. Die Oberstufen an den bestehenden grundständigen Gymnasien haben meist gefestigte Jahrgangsverbände, eine „Aufnahmekultur“ für Schülerinnen und Schüler anderer Schulen ist in deren gymnasialer Oberstufe teilweise nicht so hinreichend ausgebildet, dass es für die SuS von Gesamtschulen oder Realschulen einfach wäre, sich dort einzufädeln. Zudem könnte die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die – nach möglichen Querversetzungen und auch nach Verlassen der Schule mit dem mittleren Bildungsabschluss aus der Mittelstufe eines neuen vierzügigen Gymnasiums in eine Oberstufe wechseln würden, zu gering für eine eigene Oberstufe sein. Auch dies spricht für eine gemeinsame Oberstufe.

Schließlich verfügt die WLS über ausreichend Raum zur Einrichtung einer Oberstufe – ein neues Gymnasium ist noch nicht verortet, die Flächen im Wiesbadener Stadtteil Mainz-Kastel sind sehr knapp bemessen, sodass der Synergieeffekt eines kleineren Gymnasiums und einer Oberstufe an der Wilhelm-Leuschner-Schule auch aus Gründen des sparsamen Flächenverbrauchs und aus Kostengründen sinnvoll ist.

Laut Herbststatistik des Hessischen Kultusministeriums werden die 10. Klassen der südöstlichen IGSen in Wiesbaden wie folgt besucht:

Das Potenzial für eine Oberstufe ist dementsprechend vorhanden, vor allem wenn dann noch eingerechnet wird, dass möglicherweise auch Schülerinnen und Schüler der Heinrich-von-Brentano-Schule in Hofheim oder der Erich Kästner Schule in Schierstein diese Oberstufe besuchen könnten

Mit der Einrichtung eines Gymnasiums ist die Bedingung für eine Oberstufe dann in jedem Fall erfüllt.


Fußnoten:
36 In § 144a des Hessischen Schulgesetzes ist festgelegt (Abs.1): „Gymnasiale Oberstufen und berufliche Gymnasien müssen auf Dauer im Durchschnitt der Jahrgangsstufen eine Schülerzahl von mindestens 50 je Jahrgang erreichen.“ Absatz 2 regelt, dass in der Jahrgangsstufe der Eingangsstufe voraussichtlich 80 Schülerinnen und Schüler erreicht werden sollen. Absatz 3 legt fest, dass ein Unterschreiten der Mindestjahrgangsbreiten möglich ist, wenn der Besuch einer anderen Schule des Bildungsganges „[…] unter zumutbaren Bedingungen, insbesondere aufgrund der Entfernung, nicht möglich und en regional ausgeglichenes Bildungsangebot nicht mehr gewährleistet ist.“

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Ralf Allmannsdörfer

ID: 838 10.09.2021 15:12

Die Oberstufe an der IGS WLS ist auf jeden Fall zu befürworten, wenn sie bzgl. der Schüleranzahl / Jahrgangsbreite darstellbar ist. Ein neues Gymnasium in Kastel als Mittelstufengymnasium auszuführen, ist nicht akzeptabel. Die Schulform "Gymnasium" steuert auf den Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife hin. Gerade eine Einrichtung dieser Schulform so zu planen, dass an ihr das Abitur nicht absolviert werden kann, klingt wie eine Paßstraße, die 200m unterhalb der Paßhöhe endet. Eine gemeinsame Oberstufe mit einer IGS ist kein gleichwertiger Ersatz für die Durchgängigkeit einer Schullaufbahn an ein und derselben Schule. Dieses Gymnasium Kastel braucht eine Oberstufe !! Und zwar konzeptionell direkt von Anfang an. Eine gemeinsame Oberstufe zweier Schulen mit unterschiedlicher Schulform ist nicht rechtssicher und von Beginn an zum Scheitern verurteilt. Welche Institution würde das Abiturzeugnis ausstellen: die IGS, ein Gemeinschaftsunternehmen aus IGS und Gymnasium ? Undenkbar, dass ein solches Konstrukt von Schülern und Eltern angenommen würde !

Cornelia Stark

ID: 825 06.09.2021 21:57

Endlich eine IGS mit Oberstufe! Gutes Programm!