06 Jul

Lange Seegewann

Entwurf des Bebauungsplans „Lange Seegewann“ wird öffentlich ausgelegt

06.07.2021 08:00 05.08.2021 16:00
Verwaltungsgebäude Wiesbaden, Gustav-Stresemann-Ring 15, 65189 Wiesbaden, EG, Raum für Öffentliche Auslegung

Für das geplante Wohngebiet Lange Seegewann in Wiesbaden Delkenheim werden nun der Bebauungsplanentwurf mit allen Gutachten und Fachbeiträgen und weiteren Unterlagen öffentlich ausgelegt und die Fachbehörden beteiligt. Damit wird dem allgemeinen städtischen Ziel, dringend benötigten Wohnraum für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen zu schaffen – neben den Baugebieten Hainweg in Nordenstadt und Bierstadt-Nord in Bierstadt – auch in den östlichen Vororten weiterhin Rechnung getragen. Das Plangebiet umfasst rund 5,75 Hektar und schließt südwestlich an den gewachsenen Ortsbezirk an. Mit insgesamt 304 Wohneinheiten liegt der Schwerpunkt auf einer familienorientierten Konzeption .

Mit der im Sommer stattfindenden öffentlichen Auslegung und der Behördenbeteiligung wird ein wesentlicher Meilenstein im Bebauungsplanverfahren erreicht, an dessen Ende der Satzungsbeschluss und die Bekanntmachung stehen werden.

Von Dienstag, 6. Juli, bis Donnerstag, 5. August 2021 liegt der Entwurf des Bebauungsplans für den Geltungsbereich „Lange Seegewann“ öffentlich im Raum für öffentliche Auslegungen im Verwaltungsgebäude des Dezernates für Stadtentwicklung und Bau, Gustav-Stresemann-Ring 15, aus. Es wird darum gebeten, bei Beratungs- oder Erläuterungsbedarf über die E-Mail Adresse staedtebau@wiesbaden.de oder telefonisch über 0611/316515 einen Termin zu vereinbaren.

Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, sich die Planung, montags, dienstags und donnerstags von 8 bis 16 Uhr, mittwochs von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr, anzusehen. Anregungen und Stellungnahmen zu der Planung können ebenfalls abgegeben werden.

Die Unterlagen zu dieser Bauleitplanung stehen auch im Internet unter http://www.wiesbaden.de/auslegung während der Auslegungsfrist zur Ansicht zur Ver-fügung. Hier besteht zusätzlich die Möglichkeit, eine Stellungnahme über ein Online-Beteiligungsformular abzugeben.

Es ist zu beachten, dass der Publikumsverkehr im Verwaltungsgebäude gegenwärtig eingeschränkt ist, daher muss am Haupteingang für den Einlass geklingelt werden, um in den Raum für öffentliche Auslegungen zu gelangen.