Registrieren Sie sich, um hier Ihre Frage, Anregung oder Meinung mitzuteilen!
Im Projekt „Elektromobilitätskonzept“ werden insgesamt sieben Bausteine entwickelt. Als zentraler Baustein wird ein Ladeinfrastrukturkonzept für die Landeshauptstadt Wiesbaden erarbeitet, das an dem prognostizierten Bedarf der nächsten fünf bis 15 Jahre ausgerichtet sein soll. Die weiteren Bausteine sind ein Grundkonzept, die Bürgerbeteiligung, ein einheitliches und transparentes Antrags- und Genehmigungsverfahren für Betreiber von Ladeinfrastruktur, Maßnahmen zur Privilegierung von Elektrofahrzeugen, Überprüfung der kommunalen Stellplatzsatzung und der Möglichkeit in Bebauungsplanverfahren Elektromobilität zu fördern. Im zu erstellenden Elektromobilitätskonzept werden die aktuellen technischen Möglichkeiten und die zukünftigen Entwicklungen Berücksichtigung finden.
Mit dem Elektromobilitätskonzept will die Landeshauptstadt Wiesbaden einen Beitrag zu der Zielsetzung der Bundesregierung leisten, dass im Jahr 2020ff. eine Million Elektrofahrzeuge auf deutschen Straßen fahren.
Es werden folgende Ziele verfolgt:
- Beitrag zu den Klimaschutzzielen der LH Wiesbaden
- Minderung der Lärm- und Schadstoffemissionen, insbesondere der NO2-Emissionen
- Umdenken der Wiesbadener Bürgerschaft in Richtung nachhaltige Mobilität
- bedarfsgerechter Ausbau der Ladeinfrastruktur
- Entwicklung von positiven Anreizen zur Nutzung von Elektromobilität
61 Fahrzeuge mit konventionellem Antrieb werden ab 2018 und bis 31.12.2019 durch E-Fahrzeuge ersetzt. Für die Maßnahme wurden Fördermittel des Bundes beantragt und im Juni 2018 gewährt.
Elektromobilitätskonzept der LHW für den Individualverkehr
E-Mobility-Hub
ca. 100.000 Euro
Alle Bürgerinnen und Bürger, die planen ein E-Fahrzeug anzuschaffen oder bereits im Besitz eines E-Fahrzeuges sind sowie E-Carsharing-Nutzerinnen und Nutzer
Aktuell wird das Thema "Ausbauerfordernisse und Konstellationen für die zukünftige Bereitstellung von LIS (Ladeinfrastruktur) im öffentlichen Raum" bearbeitet. Das Elektromobilitätskonzept hat aufgezeigt, dass es einen hohen Bedarf an LIS gibt. Dieser wird teilweise durch halböffentliche Flächen und alternative Betreibermodelle gedeckt werden können. Allerdings wird im öffentlichen Raum, insbesondere im Markthochlauf, Ladeinfrastruktur notwendig sein.
Die Ergebnisse der Workshops und Besprechungen befinden sich in der Auswertung. Die beteiligten Stellen prüfen zurzeit, welche Privilegierungen nach EmoG für E-Fahrzeuge in Wiesbaden verkehrstechnisch möglich und umsetzbar sind. Das Tiefbau- und Vermessungsamt hat einen Änderungsentwurf für die Satzung über die Gebühren für die Benutzung von Parkplätzen im öffentlichen Straßenraum der Landeshauptstadt Wiesbaden (Parkgebührenordnung) erarbeitet, der derzeit vom Rechtsamt geprüft wird. Die Satzungsänderung muss von der Stadtverordnentenversammlung beschlossen werden.
Bevorrechtigungen sind gemäß §3 Abs. 4 EmoG möglich für:
- das Parken auf öffentlichen Straßen oder Wegen (Parkbevorrechtigung) -> siehe Beschluss Nr. 0379 der Stadtverordnetenversammlung,
- die Nutzung von für besondere Zwecke bestimmten öffentlichen Straßen oder Wegen oder Teilen von diesen (Freigabe von Sonderspuren)
- das Zulassen von Ausnahmen von Zufahrtsbeschränkungen oder Durchfahrtverboten (Ausnahmen bei Durchfahrtsverboten)
- das Erheben von Gebühren für das Parken auf öffentlichen Straßen oder Wegen (Erlass von Parkgebühren) -> siehe Beschluss Nr. 0379 der Stadtverordnetenversammlung.
Der Projektabschluss ist für Anfang 2019 geplant.
Am 17.08.2018 fand im Tattersall ein Bürger- und Akteursworkshop im Rahmen des Elektromobilitätskonzeptes mit folgender Agenda statt:
-
Begrüßung durch Herrn Dezernenten Kowol, Echtzeit-Befragung (Mentimeter) zu Themen der Elektromobilität
-
Impulse Elektromobilität & Ladeinfrastrukturkonzept Wiesbaden
-
World Café mit fünf verschiedenen Thementischen (ein Tischwechsel):
-
Vorstellung der Ergebnisse
-
Abschließende offene Gesprächsrunde
Die Ergebnisse der World-Café Tische werden auf der Homepage www.wiesbaden.de/leben-in-wiesbaden/verkehr/elektromobilitaet/index.php zur Verfügung gestellt.
Fachlich:
Umweltamt
Dr. Christiane Döll
0611 31-3709
Laerm-und-Luft@wiesbaden.de
Andreas Lange
Der 1:1 Ersatz von Individual-PKW mit Verbrennungsmotor durch Individual-PKW mit E-Antrieb löst nicht die Probleme des MIV in den Innenstädten, da der enorme Platzverbrauch des MIV (für parkende, stehende Fahrzeuge, für fahrende Fahrzeuge) dadurch nicht abnimmt. Durch die Vorhaltung von Ladebuchten nimmt der Platzbedarf bei Elektromobilität noch zu. Die Ineffizienz nimmt sogar noch zu, da bisherige PKW schon ca. 90% der Zeit parken, bei E-Mobilen wird das nicht besser. Der enorme Ressorcen-Verbrauch für die Produktion der Fahrzeuge nimmt tendenziell noch zu, durch knappe Rohstoffe für Elektromotoren und Batterien (Seltene Erden, Lithium).
Ich sehe die Elektromobilität nur als Möglichkeit, den ländlichen Raum zu erschließen, für den kein ÖPNV möglich ist. Für den urbanen Raum sind andere Lösungen (Fahrrad, Lastenrad, E-Bus, Straßenbahn) erforderlich.
Juliane Rösler
Kommentar der ModerationVielen Dank für Ihren Kommentar und Ihre Anregungen, zu denen ich Ihnen folgende Stellungnahme des Umweltamtes zukommen lassen kann:
Es herrscht unter Verkehrsplanern weitgehend Einigkeit, dass der 1:1-Ersatz wie von Ihnen beschrieben tatsächlich keine Lösung für die dringlichen Fragen im Verkehrssektor darstellt.
Glücklicherweise findet aktuell, u.a. verstärkt durch verstopfte Straßen, die Diskussion um den Klimawandel und die Luftschadstoffbelastung der Innenstädte, bereits vielfach ein Umdenken statt. Wir verzeichnen eine Zunahme des Anteils des Umweltverbundes. D.h. es wird mehr Fahrrad gefahren und der öffentliche Personennahverkehr verstärkt genutzt. Für zahlreiche, vor allem jüngere Stadtbewohner steht nicht länger der Besitz des eigenen Fahrzeugs sondern die Mobilität an sich im Vordergrund, abgedeckt durch verschiedene und im besten Fall miteinander vernetzte Verkehrsträger und -mittel. Auch das Carsharing und das Thema „autonomes Fahren“ können helfen, den Fahrzeugbestand in Städten mittelfristig spürbar zu senken. Es ist wünschenswert und wichtig, dass sich diese Trends weiter verstärken, ohne dass es dabei zu Rebound-Effekten kommt, also z.B. durch die einfache und günstige Verfügbarkeit von autonom fahrenden E-Shuttles die Anzahl motorisiert zurückgelegter innerstädtischer Wege langfristig weiter zunimmt. Kurz gesagt: Es sind intelligente Mobilitätskonzepte erforderlich, die auch die Möglichkeiten der Verkehrsvermeidung einbeziehen, wie auch ein Bewusstseinswandel für ein nachhaltiges und gesundheitsförderndes Verkehrsverhalten.
Die Elektromobilität bildet einen Baustein (unter anderen) für zukunftsfähige Verkehrslösungen – unseres Erachtens auch in der Stadt. Dabei soll der Platzbedarf bzw. die Konkurrenz um den öffentlichen Straßenraum keineswegs zunehmen. Öffentliche Stellplätze mit Ladepunkten werden tagsüber nicht ohne zeitliche Begrenzung zur Verfügung gestellt werden können, um eine hohe Auslastung der Ladeinfrastruktur sicherzustellen. Es ist weder beabsichtigt, für Elektrofahrzeuge zusätzliche Stellplätze einzurichten, noch wird für jedes E-Fahrzeug ein eigener Ladepunkt bereitgestellt werden können. Alternativen wie das Arbeitgeberladen müssen ebenso Berücksichtigung finden. Um auch die öffentliche Ladeinfrastruktur bestmöglich auszulasten, können beispielsweise Tarifmodelle entwickelten werden, die sich am Ladebedarf der Nutzerinnen und Nutzer orientieren und dabei größere Strommengen vergleichsweise günstiger abgeben.
Auch wenn der Elektromotor sehr energieeffizient arbeitet, ist es unbestritten, dass die Batterieproduktion für E-Fahrzeuge rohstoff- und energieintensiv ist. Solange der Anteil des motorisierten Individualverkehrs als auch die Art der Fahrzeuge unverändert bleiben oder sogar weiter wachsen, wird eine nachhaltige Entwicklung im Verkehrssektor nicht wirksam eingeleitet werden können. Es ist aber davon auszugehen, dass die technologische Entwicklung weiter voranschreitet. So dürfte sich die Effizienz der Batterien erhöhen und der Rohstoffeinsatz reduzieren. Es sind bereits heute E-Fahrzeuge verfügbar, deren E-Motoren keine Seltenen Erden mehr benötigen. Auch ist zu erwarten, dass für Materialien wie Lithium oder Seltene Erden vergleichbare Recyclingkreisläufe entstehen, wie sie schon für Kobalt und Nickel erprobt sind, sobald die Elektromobilität höhere Marktanteile erreicht.
Das Land Hessen hat im Rahmen der Kampagne „Strom bewegt“ zu zahlreichen Punkten, die auch Sie ansprechen, unter dem Titel „Fragen an die Elektromobilität“ eine informative Broschüre zusammengestellt, die unter https://www.strom-bewegt.de/Print zum Download bereit steht.