Einrichtung von Stadtteilbüros

Weiterführung und Einrichtung von Stadtteilbüros

13.07.2023

Worum geht es?

In Wiesbaden gibt es Stadtteile mit einer hohen sozialen Bedarfslage, also mit einer hohen sozialen Ungleichheit. Diese kann durch spezielle soziale Dienstleistungen, Programme und Angebote, wie Stadtteilbüros, gemildert werden. Die Einrichtung von Stadtteilbüros soll u. a. Beratungs- und Treffmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger bieten und sie an der Gestaltung ihres Stadttteils beteiligen. Für das Bergkirchenviertel und Neubaugebiet Mainz-Kastel/-Kostheim existiert noch kein Stadtteilbüro. Die Förderung (jeweils ein Drittel Bund, Land, Kommune) für den Schelmengraben läuft Ende 2023 aus.


Was hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen?

Gekürzter Inhalt:

  • Ab 01. Januar 2024 soll das Stadtteilbüro im Schelmengraben weitergeführt werden. Das Konzept und die Personalausstattung sollen angepasst werden. Kosten 2024: 88.700 Euro, 2025: 90.000 Euro. Voraussetzung: Die notwendigen Gelder werden im Haushalt 2024/2025 beschlossen.
  • Ab 2024 soll im Bergkirchenviertel ein Stadtteilbüro eingerichtet werden. Kosten 2024: 85.000 Euro, 2025: 87.000 Euro. Voraussetzung: Die notwendigen Gelder werden im Haushalt 2024/2025 beschlossen.
  • Ab 01. Januar 2025 soll im Neubaugebiet Mainz-Kastel/-Kostheim ein Stadtteilbüro eingerichtet werden. Kosten: 97.500 Euro. Voraussetzung: Die notwendigen Gelder werden im Haushalt 2024/2025 beschlossen.

Den ganzen Beschlusstext findest du hier.


Wie kann ich mich beteiligen?

Die Stadtteilbüros (z.B. Schelmengraben, Biebrich-Mitte, Gräselberg) ermöglichen es Bürgerinnen und Bürgern, sich in ihrem Stadtteil mit Ideen einzubringen und an den dortigen Veränderungen teilzuhaben. 

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