Neuer Flächennutzungsplan für Wiesbaden
Anpassungen an geänderte Rahmenbedingungen sowie aktuelle Rechtslagen
Der Magistrat hat in seiner Sitzung am Dienstag, 24. September, die Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplans beschlossen. „Mit diesem mehrjährigen Mammutprojekt wird der mit der Erarbeitung eines Integrierten Stadtentwicklungskonzepts begonnene Weg für eine zukunftsfähige und nachhaltige Stadtentwicklung Wiesbadens in der wachsenden Metropolregion Rhein-Main fortgesetzt“, sagt Stadtplanungsdezernent Hans-Martin Kessler.
Die Aussagen eines Flächennutzungsplans beziehen sich auf die beabsichtigte Entwicklung des gesamten Stadtgebiets und stellen die städtebaulichen Zielvorstellungen der Landeshauptstadt Wiesbaden dar. Es werden die bestehenden und geplanten Nutzungen, insbesondere für Wohnen, Gewerbe, Verkehr, Landwirtschaft und den Naturschutz, für einen Zeitraum von zehn bis 15 Jahren dargestellt.
Der derzeit wirksame Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Wiesbaden ist aus dem Jahr 2003. Seither wurden zahlreiche Änderungsverfahren durchgeführt. Darüber hinaus sind Anpassungen an geänderte Rahmenbedingungen sowie aktuelle Rechtslagen notwendig. Als Grundlage für die Erarbeitung des neuen Flächennutzungsplans dienen insbesondere das im Jahr 2018 beschlossene Integrierte Stadtentwicklungskonzept „Wiesbaden 2030+“ (www.wiesbaden2030.de), der Verkehrsentwicklungsplan und der Landschaftsplan.
Ziel der Flächennutzungsplanung ist unter anderem die Steuerung und der Ausbau der Siedlungsentwicklung im Innen- und Außenbereich. Dabei ist eine ausreichende Versorgung mit Grün- und Gemeinbedarfsflächen sicherzustellen. So sollen zum Beispiel die im Stadtentwicklungskonzept benannten Impulsräume als Schwerpunkte der künftigen Entwicklung Wiesbadens geprüft und weiter konkretisiert werden. Die zukünftige Siedlungsentwicklung soll entlang bestehender und geplanter Trassen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) unter Berücksichtigung neuer Verkehrstechnologien konzentriert werden.
Zu den geänderten Rahmenbedingungen zählen die Anforderungen des Bevölkerungswachstums (plus rund 14.000 Einwohnerinnen und Einwohner bis 2035), der steigende Wohnraumbedarf und die Veränderungs- und Entwicklungsprozesse von Gewerbe- und Industriestandorten. „Dabei sind Umweltbelange besonders zu berücksichtigen. Eine intensive Auseinandersetzung mit Klimaschutz und Klimaanpassung sowie die Integration des Landschaftsplans sind notwendig“, so Kessler.
Die Sicherung, Steuerung und Entwicklung von gesamtstädtischen und teilräumlichen Frei- und Landschaftsräumen im Sinne des Umwelt-, Natur- und Klimaschutzes, der Klimaanpassung sowie der Freizeit und Erholung ist ebenso als Ziel der Planung beschlossen.
Der anstehende Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 31. Oktober bildet den formellen Auftakt zu diesem Verfahren, welches nach aktuellem Stand insgesamt bis zum Jahr 2024 andauern wird.
Infobox:
Im Flächennutzungsplan (vorbereitende Bauleitplanung) wird die beabsichtigte Bodennutzung flächenhaft und nicht parzellenscharf dargestellt, so dass kein Baurecht für ein Grundstück abgeleitet werden kann. Der Flächennutzungsplan ist die verwaltungsinterne Vorgabe für die nachfolgende Planungsebene der Bebauungspläne (verbindliche Bauleitplanung) sowie für Planungen anderer Planungsträger und Fachbehörden. Darüber hinaus ist der Flächennutzungsplan ein Steuerungsinstrument von Nutzungen im Außenbereich.
Das Verfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans richtet sich nach den geltenden Normen des Baugesetzbuchs. Neben Beteiligungen der Öffentlichkeit werden ebenso die Träger öffentlicher Belange, die städtischen Ämter und die Nachbarkommunen in das Verfahren miteinbezogen.
Der derzeit wirksame Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Wiesbaden ist aus dem Jahr 2003. Seither wurden zahlreiche Änderungsverfahren durchgeführt. Darüber hinaus sind Anpassungen an geänderte Rahmenbedingungen sowie aktuelle Rechtslagen notwendig. Als Grundlage für die Erarbeitung des neuen Flächennutzungsplans dienen insbesondere das im Jahr 2018 beschlossene Integrierte Stadtentwicklungskonzept „Wiesbaden 2030+“ (www.wiesbaden2030.de), der Verkehrsentwicklungsplan und der Landschaftsplan.
Ziel der Flächennutzungsplanung ist unter anderem die Steuerung und der Ausbau der Siedlungsentwicklung im Innen- und Außenbereich. Dabei ist eine ausreichende Versorgung mit Grün- und Gemeinbedarfsflächen sicherzustellen. So sollen zum Beispiel die im Stadtentwicklungskonzept benannten Impulsräume als Schwerpunkte der künftigen Entwicklung Wiesbadens geprüft und weiter konkretisiert werden. Die zukünftige Siedlungsentwicklung soll entlang bestehender und geplanter Trassen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) unter Berücksichtigung neuer Verkehrstechnologien konzentriert werden.
Zu den geänderten Rahmenbedingungen zählen die Anforderungen des Bevölkerungswachstums (plus rund 14.000 Einwohnerinnen und Einwohner bis 2035), der steigende Wohnraumbedarf und die Veränderungs- und Entwicklungsprozesse von Gewerbe- und Industriestandorten. „Dabei sind Umweltbelange besonders zu berücksichtigen. Eine intensive Auseinandersetzung mit Klimaschutz und Klimaanpassung sowie die Integration des Landschaftsplans sind notwendig“, so Kessler.
Die Sicherung, Steuerung und Entwicklung von gesamtstädtischen und teilräumlichen Frei- und Landschaftsräumen im Sinne des Umwelt-, Natur- und Klimaschutzes, der Klimaanpassung sowie der Freizeit und Erholung ist ebenso als Ziel der Planung beschlossen.
Der anstehende Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 31. Oktober bildet den formellen Auftakt zu diesem Verfahren, welches nach aktuellem Stand insgesamt bis zum Jahr 2024 andauern wird.
Infobox:
Im Flächennutzungsplan (vorbereitende Bauleitplanung) wird die beabsichtigte Bodennutzung flächenhaft und nicht parzellenscharf dargestellt, so dass kein Baurecht für ein Grundstück abgeleitet werden kann. Der Flächennutzungsplan ist die verwaltungsinterne Vorgabe für die nachfolgende Planungsebene der Bebauungspläne (verbindliche Bauleitplanung) sowie für Planungen anderer Planungsträger und Fachbehörden. Darüber hinaus ist der Flächennutzungsplan ein Steuerungsinstrument von Nutzungen im Außenbereich.
Das Verfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans richtet sich nach den geltenden Normen des Baugesetzbuchs. Neben Beteiligungen der Öffentlichkeit werden ebenso die Träger öffentlicher Belange, die städtischen Ämter und die Nachbarkommunen in das Verfahren miteinbezogen.
Sie möchten uns hierzu etwas mitteilen? (0)
Registrieren Sie sich, um hier Ihre Frage, Anregung oder Meinung mitzuteilen!