So geht's

Zeigen Sie Initiative: Reichen Sie hier Ihre Vorschläge für Bürgerbeteiligung ein – für bestehende Vorhaben oder für ganz neue Projekte. Alle Vorschläge können bewertet und kommentiert werden: Teilen Sie uns mit, warum Sie einen Vorschlag unterstützen. Verhelfen Sie so weiteren oder neuen Vorhaben zu mehr Bürgerbeteiligung. Wir freuen uns auf Ihre Initiative für Wiesbaden.

Wer kann Vorschläge einreichen?

Alle Bürgerinnen und Bürger, die mindestens 14 Jahre alt sind, Vereine, Institutionen und Gremien mit (Wohn-)Sitz in Wiesbaden.

Für welche Vorhaben können Sie Bürgerbeteiligung anregen?

  • Sie können für bestehende Vorhaben auf der Vorhabenliste, bei denen noch keine Bürgerbeteiligung vorgesehen ist, diese beantragen.
  • Sie können aber auch eine Bürgerbeteiligung für gänzlich neue Vorhaben anregen.

Grundlage für dieses Initiativrecht bilden die Wiesbadener Leitlinien für Bürgerbeteiligung, die verlässliche Rahmenbedingungen für freiwillige und frühzeitige Beteiligungsprozesse festlegen. Ganz einfach erklärt werden die Leitlinien in unserer Broschüre Bürgerbeteiligung leicht gemacht.

Die Leitlinien gelten für städtische Vorhaben und Projekte mit

  1. gesamtstädtischer Bedeutung (z.B. Landschaftsplan, Stadtentwicklungskonzept oder bauliches Großprojekt)
  2. stadtteilbezogener Bedeutung (z.B. neue Sporthalle in einem Stadtteil, Stadtteilkonzept, lokale Verkehrsplanung)
  3. zielgruppenspezifischer Bedeutung (z.B. Neubau eines Kinderspielplatzes, Errichtung eines Jugendtreffs)

Ein Vorhaben muss dabei mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen:

  • Entwicklungskonzept, Aktionsplan oder ähnliches für die Gesamtstadt, einen Stadtteil oder ein Quartier
  • Errichtung oder wesentliche Veränderung öffentlicher Einrichtungen (insbesondere Schulen, Kindertagesstätten, Grünanlagen, Spiel- und Sporteinrichtungen, Bürgerhäuser)
  • Hohe Anzahl an betroffenen Personen
  • Gesamtstädtische, regionale oder überregionale Bedeutung
  • Vermutetes hohes Interesse der Bürgerinnen und Bürger der gesamten Stadt, eines Stadtteils oder der Nutzerinnen und Nutzer einer Einrichtung
  • Wesentliche Veränderung des Ortsbildes/Öffentlichen Raumes
  • Voraussichtliches Projektvolumen von mindestens 1 Mio. Euro

Die Stabsstelle Bürgerbeteiligung prüft Ihren Antrag hinsichtlich aller relevanten Voraussetzungen und Kriterien. Wenn Ihr Vorschlag alle Voraussetzungen erfüllt, wird er auf „Deine.Initiative“ veröffentlicht.

Vorschläge können auch schriftlich eingereicht werden:

Hierzu ist die Angabe des Projektes, eine kurze Begründung, Ihr Name und Ihre Adresse notwendig. Ebenso müssen Sie bestätigen, dass Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 14 Jahre alt sind. Einen Vordruck für einen solchen Antrag können Sie bei Bedarf hier herunterladen:

Vordruck "Antrag auf Bürgerbeteiligung"

Per Post:            
Landeshauptstadt Wiesbaden
Stabsstelle Wiesbadener Identität. Engagement. Bürgerbeteiligung.
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden