Häufige Fragen

Hier können Sie jederzeit Ihre Vorschläge für Bürgerbeteiligung einreichen. Damit wird das in den Wiesbadener Leitlinien für Bürgerbeteiligung vorgesehene Initiativrecht online umgesetzt (ganz einfach erklärt werden die Leitlinien in unserer Broschüre Bürgerbeteiligung leicht gemacht).

Sie können Bürgerbeteiligung für bereits bestehende Vorhaben auf der Vorhabenliste anregen, oder für gänzlich neue Vorhaben. Ein Vorhaben ist dabei immer ein städtisches Projekt, das mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen muss:

  • Entwicklungskonzept, Aktionsplan oder ähnliches für die Gesamtstadt, einen Stadtteil oder ein Quartier
  • Errichtung oder wesentliche Veränderung öffentlicher Einrichtungen (insbesondere Schulen, Kindertagesstätten, Grünanlagen, Spiel- und Sporteinrichtungen, Bürgerhäuser)
  • Hohe Anzahl an betroffenen Personen
  • Gesamtstädtische, regionale oder überregionale Bedeutung
  • Vermutetes hohes Interesse der Bürgerinnen und Bürger der gesamten Stadt, eines Stadtteils oder der Nutzerinnen und Nutzer einer Einrichtung
  • Wesentliche Veränderung des Ortsbildes/Öffentlichen Raumes
  • Voraussichtliches Projektvolumen von mindestens 1 Mio. Euro

Für die Wiesbadener Leitlinien für Bürgerbeteiligung gilt ab Beschluss durch die Stadtverordnetenversammlung vom 14.07.2016 eine dreijährige Erprobungsphase bis Juli 2019. Die Umsetzung von „Deine.Initiative“ soll ebenfalls in diesem Zeitraum getestet werden. Daher bezieht sich die Angabe „Noch … Tage“ auf den 14.07.2019.

Alle Bürgerinnen und Bürger, die mindestens 14 Jahre alt sind, Vereine, Institutionen und Gremien mit (Wohn-)Sitz in Wiesbaden.

Der einfachste Weg ist elektronisch über diese Webseite. Auf diesem Weg haben Sie auch jederzeit die Möglichkeit den Status Ihrer Initiative zu verfolgen.

Vorschläge können aber auch auf folgenden Wegen eingereicht werden:

Per Post:            
Landeshauptstadt Wiesbaden
Stabsstelle Wiesbadener Identität. Engagement. Bürgerbeteiligung.
Wilhelmstraße 32
65183 Wiesbaden
Per Fax: 0611 31-4928
 

Hierzu ist die Angabe des Projektes, eine kurze Begründung, Ihr Name und Ihre Adresse notwendig. Ebenso müssen Sie bestätigen, dass Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 14 Jahre alt sind. Einen Vordruck für einen solchen Antrag können Sie bei Bedarf hier herunterladen:

Vordruck "Antrag auf Bürgerbeteiligung"

  1. Sie können für bestehende Vorhaben auf der Vorhabenliste, bei denen noch keine Bürgerbeteiligung vorgesehen ist, diese beantragen.
  2. Sie können aber auch eine Bürgerbeteiligung für gänzlich neue Vorhaben anregen.

Grundlage für dieses Initiativrecht bilden die Wiesbadener Leitlinien für Bürgerbeteiligung,
die verlässliche Rahmenbedingungen für freiwillige und frühzeitige Beteiligungsprozesse festlegen. Ganz einfach erklärt werden die Leitlinien in unserer Broschüre Bürgerbeteiligung leicht gemacht.

Die Leitlinien gelten für städtische Vorhaben und Projekte mit

  1. gesamtstädtischer Bedeutung (z.B. Landschaftsplan, Stadtentwicklungskonzept oder bauliches Großprojekt)
  2. stadtteilbezogener Bedeutung (z.B. neue Sporthalle in einem Stadtteil, Stadtteilkonzept, lokale Verkehrsplanung)
  3. zielgruppenspezifischer Bedeutung (z.B. Neubau eines Kinderspielplatzes, Errichtung eines Jugendtreffs)

Das Vorhaben muss dabei mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen:

  • Entwicklungskonzept, Aktionsplan oder ähnliches für die Gesamtstadt, einen Stadtteil oder ein Quartier
  • Errichtung oder wesentliche Veränderung öffentlicher Einrichtungen (insbesondere Schulen, Kindertagesstätten, Grünanlagen, Spiel- und Sporteinrichtungen, Bürgerhäuser)
  • Hohe Anzahl an betroffenen Personen
  • Gesamtstädtische, regionale oder überregionale Bedeutung
  • Vermutetes hohes Interesse der Bürgerinnen und Bürger der gesamten Stadt, eines Stadtteils oder der Nutzerinnen und Nutzer einer Einrichtung
  • Wesentliche Veränderung des Ortsbildes/Öffentlichen Raumes
  • Voraussichtliches Projektvolumen von mindestens 1 Mio. Euro

Entspricht Ihr Antrag formal den Voraussetzungen (siehe Fragen 3 und 5), wird Ihr Vorschlag für Bürgerbeteiligung umgehend auf „Deine.Initiative“ veröffentlicht und erscheint unter der Kategorie „Bürgerbeteiligung beantragt“. Andere registrierte Nutzerinnen und Nutzer können Ihre Initiative ab diesem Zeitpunkt bewerten und kommentieren. Hierfür steht für jeden Vorschlag eine Bewertungsfunktion ("Like"-Button) und ein Kommentarfeld zur Verfügung. Im Kommentarfeld kann z.B. erläutert werden, warum man diesen Vorschlag für Bürgerbeteiligung sinnvoll findet und unterstützt. Auf diese Weise wird Ihrem Vorschlag mehr Gewicht verliehen, da viele Bewertungen und Unterstützungen zeigen, dass es eine hohe Anzahl von Interessierten und/oder Betroffenen gibt.

Zwischenzeitlich prüft die Stabsstelle Ihren Antrag auf Bürgerbeteiligung gemeinsam mit dem zuständigen Fachamt:

  • Ist eine Bürgerbeteiligung aus fachlicher Sicht möglich, erscheint Ihr Vorschlag dann in der Kategorie „Bürgerbeteiligung in Prüfung“.
  • Ist Bürgerbeteiligung aus fachlicher Sicht nicht möglich, erscheint Ihr Vorschlag dann in der Kategorie „Bürgerbeteiligung abgelehnt“, ergänzt um eine entsprechende Begründung.

In beiden Fällen wird Ihr Antrag zur endgültigen Entscheidung dem zuständigen Gremium, in der Regel der Stadtverordnetenversammlung, vorgelegt. Die bis dahin erfolgten Bewertungen und Unterstützungsbekundungen für Ihren Vorschlag werden zusammen mit Ihrem Antrag eingereicht.

Wird dem Antrag zugestimmt, fällt Ihr Vorschlag in die Kategorie „Bürgerbeteiligung eingeleitet/Vorhabenliste“ und wandert somit automatisch als Vorhaben mit Bürgerbeteiligung auf die Vorhabenliste (wenn es sich um ein neues Vorhaben handelt) bzw. wird auf der Vorhabenliste in ein Vorhaben mit Bürgerbeteiligung umgewandelt (wenn es sich um ein bestehendes Vorhaben handelt). Anschließend erarbeitet die Stabsstelle gemeinsam mit dem Fachamt ein Beteiligungskonzept.

Wird der Antrag abgelehnt, erscheint Ihr Vorschlag in der Kategorie „Bürgerbeteiligung abgelehnt“. Die Begründung wird ebenfalls auf „Deine.Initiative“ veröffentlicht.

Nein, eine Initiative auf Bürgerbeteiligung kann immer nur vor einer Person eingereicht werden. Wenn der Vorschlag von einer Gruppe ausgearbeitet wurde, können alle weiteren Personen diesen Vorschlag natürlich bewerten und kommentieren.

Nach Einreichung Ihrer Initiative zur Veröffentlichung auf "Deine.Initiative" wird diese formal von der Stabsstelle entsprechend der Kriterien (siehe Fragen 3 und 5) geprüft. Dieses Verfahren dauert in der Regel einige Tage. Erfüllt Ihr Vorschlag alle Voraussetzungen wird er umgehend veröffentlicht.

Wenn Sie Ihren Vorschlag lieber offline bzw. schriftlich (per Post, Email oder Fax) einreichen, veröffentlicht die Stabsstelle Ihre Initiative nach positiver Prüfung ebenfalls auf „Deine.Initiative“. Das entsprechende Musterformular können Sie hier herunterladen.

Sobald Ihr Vorschlag online ist, können andere registrierte Nutzerinnen und Nutzer Ihre Initiative bewerten und kommentieren und damit zeigen, dass es ein großes Interesse bzw. eine hohe Betroffenheit von Seiten der Bürgerinnen und Bürger gibt. Damit wird Ihr Vorschlag unterstützt und erhält dadurch mehr Gewicht. Wird Ihr Vorschlag für Bürgerbeteiligung schließlich der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung vorgelegt, werden auch die Bewertungen und Kommentare beigefügt.

Nein, es ist auch möglich Vorschläge postalisch (auch mit Unterschriftenlisten), per E-Mail oder per Fax zu kommentieren und zu unterstützen. Notwendig ist allerdings immer, dass folgende Angaben gemacht werden:

  • Vor- und Nachname
  • Welcher Vorschlag wird unterstützt, ggfs. mit einer Begründung

Andernfalls kann die Unterstützung nicht berücksichtigt werden.

Nein, Ihre persönlichen Daten sind für andere Benutzer nicht zugänglich. Nur Ihr gewählter Nutzername ist sichtbar.

Mit Ihrer Einwilligung wird Ihr Vorschlag online auf "Deine.Initiative" veröffentlicht. Ausschließlich Bürgerinnen und Bürger, die mindestens 14 Jahre alt sind, Vereine, Institutionen und Gremien mit (Wohn-)Sitz in Wiesbaden dürfen einen Vorschlag für Bürgerbeteiligung einreichen. Dies ist so in den Wiesbadener Leitlinien für Bürgerbeteiligung geregelt.

Alle Kommentare zu Vorschlägen auf „Deine.Initiative“ werden während der Bürozeiten der Stabsstelle von Montag bis Freitag vorab durch die Moderation geprüft und anschließend freigeschaltet, um die Einhaltung der Netiquette zu gewährleisten.

Über den Anmelde-Button rechts oben können Sie sich jederzeit anmelden. Bitte beachten Sie, dass Sie ein gültiges Benutzerkonto benötigen, dazu müssen Sie sich einmalig registrieren. Hier finden Sie das Registrierungsformular.