Bürgerbeteiligung zur Entsorgung des Wiesbadener Mülls in einer Müllverbrennungsanlage in Wiesbaden

24.06.2018 | 21:14

Bei dem geplanten Bau einer Müllverbrennungsanlage geht es um eine Festlegung für mindestens 15 Jahre für die Entsorgung des Hausmülls in Wiesbaden. Eine MVA hat weitreichende Auswirkungen auf die Umwelt (Emissionen, CO², Klimaschutz), die Kosten für die Hausmüllentsorgung für die Bürger (ELW-Gebühren), anfallende LKW-Transporte, ua. Es gibt andere Verfahren zur Behandlung des Hausmülls, die möglicherweise eine bessere Umweltbilanz aufweisen. Es gibt in der näheren Umgebung bereits mehrere Anlagen (Mainz, Frankfurt, Darmstadt, Offenbach).

Bürgerbeteiligung abgelehnt

Frage 1: Für welche Art von Vorhaben gilt Ihr Vorschlag für Bürgerbeteiligung? (Pflichtfeld)

Bürgerbeteiligung für ein neues Vorhaben (weiter mit Frage 3 und 4)

Frage 2: Mein Vorschlag bezieht sich auf folgendes bestehendes Vorhaben in der Vorhabenliste:

-

Frage 3: Welche Kriterien erfüllt das neue Vorhaben, für welches Sie eine Bürgerbeteiligung anregen möchten?

3. Hohe Anzahl an betroffenen Personen, 4. Gesamtstädtische, regionale oder überregionale Bedeutung, 5. Vermutetes hohes Interesse der Bürgerinnen und Bürger der gesamten Stadt, eines Stadtteils oder der Nutzerinnen und Nutzer einer Einrichtung, 7. Voraussichtliches Projektvolumen von mindestens 1 Mio. Euro

Frage 4: Warum ist dieses neue Projekt aus Ihrer Sicht noch wichtig für Wiesbaden, Ihren Stadtteil bzw. die Zielgruppe?

Das Projekt betrifft über die Auswirkungen auf die Luft (Emissionen) und die Müllgebühren alle Einwohner Wiesbadens.

Sie möchten uns hierzu etwas mitteilen? (2)

Juliane Rösler

Kommentar der Moderation
ID: 120 29.08.2018 15:48

Vielen Dank für Ihre Initiative! Wir haben Ihren Vorschlag an die zuständigen Stellen weitergeleitet und können Ihnen nun folgende Rückmeldungen des Umweltamtes sowie der ELW geben:
Bei dem Vorhaben Müllverbrennungsanlage handelt es sich um die Errichtung und den Betrieb einer genehmigungsbedürftigen Anlage im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) eines privaten Unternehmens.
Die Zuständigkeit für die Durchführung von Verfahren nach BImSchG obliegt nicht der Landeshauptstadt Wiesbaden sondern, gemäß der aktuellen Hessischen Zuständigkeitsverordnung, dem Regierungspräsidium Darmstadt. Festzuhalten ist, dass bei Genehmigungsverfahren für Anlagen dieser Art neben einer Beteiligung der Behörden eine Beteiligung der Öffentlichkeit vorgeschrieben ist. Sie erfolgt nach Vollständigkeit der zur Auslegung erforderlichen Unterlagen.
Die Landeshauptstadt Wiesbaden kann daher kein eigenes Bürgerbeteiligungsverfahren mehr durchführen, da aufgrund gesetzlicher Vorgaben kein Entscheidungsspielraum der Stadt besteht. Damit fällt Ihr Vorschlag unter die genannten Ausnahmen in den Wiesbadener Leitlinien für Bürgerbeteiligung (siehe Seite 6), bei denen aufgrund gesetzlicher Vorschriften explizit keine Beteiligung der Öffentlichkeit bei einem Vorhaben möglich ist.
Hinsichtlich Ihres Vorschlags zu alternativen Entsorgungsformen des Hausmülls haben die ELW uns aber Folgendes mitgeteilt:
Grundsätzlich ist es Zielsetzung der ELW, die Maßnahmen zur Abfallbewirtschaftung so auszuwählen und umzusetzen, dass der fünfstufigen Abfallhierarchie (Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, sonstige Verwertung, Beseitigung) Rechnung getragen wird.
In der Stadt wurde flächendeckend das Konzept „Vier-ist Pflicht“ umgesetzt, d. h. jeder Haushalt hat neben der Restabfalltonne auch eine Tonne für Bioabfall, für Papier und für Wertstoffe. Die Wertstofftonne ist eine Wiesbadener Besonderheit, in ihr können die Bürgerinnen und Bürger nicht nur Verpackungsabfälle (Grüner Punkt), sondern auch sämtliche Abfälle aus Metall und Kunststoff entsorgen – so genannte stoffgleiche Nichtverpackungen.

Andreas Lange

ID: 121 04.09.2018 10:14

Niemand sollte sich über die Politikverdrossenheit der Wiesbadner BürgerInnen wundern. Die Ausschreibung zu der Müllverbrennungsanlage wurde ohne Beteiligung der BürgerInnen und ohne Beteiligung der politischen Gremien (Stadtverordnetenversammlung) durchgeführt. Wieso sollte ich glauben, dass das ein Versehen war? Der Eindruck, dass die MVA im Geheimen in Hinterzimmern ausgeheckt wurde, drängt sich auf. Jetzt kann sich die Politik auf das BImSchG Verfahren zurück ziehen. Das Gutachten des Ökoinstituts belegt ohne Zweifel, dass die ökologisch günstigste Variante die Verbrennung in der vorhandenen Anlage in Frankfurt ist. Aber da würde natürlich ein bestimmter Unternehmer keinen Gewinn machen?
Dieser ganze Ablauf sorgt für noch stärkere Politikverdrossenheit, da die Bürger den Eindruck bekommen müssen, dass sie weder direkt noch indirekt über Wahlen irgendeinen Einfluss haben.
Noch zu dem derzeitigen Konzept der Müllsammlung: Ich kann tagtäglich sehen, wie die meisten MitbürgerInnen vollkommen überfordert sind. Der Biomüll wird in Plastiktüten in die Grüne Tonne geworfen, Sperrmüll wird in der Gelben Tonne entsorgt, Elektrogeräte wandern auch dorthin. Der Begriff "stoffgleiche Nichtverpackungen" ist absolut unverständlich und absurd.
Der Inhalt der gelben Tonnen geht ohnehin überwiegend in die Verbrennung, die Recycling-Quote ist minimal.