Bürgerbeteiligung zum "ob" einer Citybahn

13.07.2019 | 16:19

Ein Projekt wie die Citybahn ist langwierig, extrem teuer und wird das Stadtbild massiv verändern. Während der Bauphase von realistisch 10 Jahren wird die Stadt und deren Bürger einer massiven Belastung ausgesetzt. Massive beeinträchtigter Verkehrsfluss, hohe Lärmbelästigung, Zerstörung der Baumbestände der innerstädtischen Alleen und eine massive zusatzbekastung des städtischen Haushalts unter dem wichtige andere Projekte wie z.B. die Schul- und Schwimmbadsanierungen leiden werden sind nur einige der Herausforderungen. Dies alles bedeutet noch nicht, dass eine Citybahn kein geeignetes Verkehrskonzept für Wiesbaden ist. Die Citybahn ist jedoch nicht alternativlos und die Bürger müssen in das "ob" und nicht nur in das "wie" aktiv mit einbezogen werden. Beide Bürgerbegehren haben die notwendige Anzahl an Unterschriften erhalten und eingereicht. Die Politik, allen voran SPD, Grüne und CDU ignorieren allerdings dieses Begehren des Souveräns und setzen sich mit selten dargenwesener Ignoranz und Überheblichkeit über den Burgerwillen hinweg. Eine solche Politik ist nicht nur schlechter Stil, sondern ein Alarmsignal, dass Dir Politik, die eigentlich dem Souverän zu dienen hat inzwischen jedes Maß and Anstand verloren hat. Diese Art der Politik ist auf das schärfste abzulehnen und zu bekämpfen.

Bürgerbeteiligung abgelehnt

Frage 1: Für welche Art von Vorhaben gilt Ihr Vorschlag für Bürgerbeteiligung? (Pflichtfeld)

Bürgerbeteiligung für ein bestehendes Vorhaben (weiter mit Frage 2)

Frage 2: Mein Vorschlag bezieht sich auf folgendes bestehendes Vorhaben in der Vorhabenliste:

Citybahn

Frage 3: Welche Kriterien erfüllt das neue Vorhaben, für welches Sie eine Bürgerbeteiligung anregen möchten?

1. Entwicklungskonzept, Aktionsplan oder ähnliches für die Gesamtstadt, einen Stadtteil oder ein Quartier, 2. Errichtung oder wesentliche Veränderung öffentlicher Einrichtungen (insbesondere Schulen, Kindertagesstätten, Grünanlagen, Spiel- und Sporteinrichtungen, Bürgerhäuser), 3. Hohe Anzahl an betroffenen Personen, 4. Gesamtstädtische, regionale oder überregionale Bedeutung, 5. Vermutetes hohes Interesse der Bürgerinnen und Bürger der gesamten Stadt, eines Stadtteils oder der Nutzerinnen und Nutzer einer Einrichtung, 6. Wesentliche Veränderung des Ortsbildes / Öffentlichen Raumes, 7. Voraussichtliches Projektvolumen von mindestens 1 Mio. Euro

Frage 4: Warum ist dieses neue Projekt aus Ihrer Sicht noch wichtig für Wiesbaden, Ihren Stadtteil bzw. die Zielgruppe?

Die Politik hat dem Souverän zu dienen, die Citybahn stand in der letzten Kommunalwahl nicht zur Wahl und ist daher ein höchst undemokratisches Unterfangen, dass noch dazu den Willen des Souveräns völlig ignoriert.

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Juliane Rösler

Kommentar der Moderation
ID: 171 23.07.2019 11:42

Gemäß den „Wiesbadener Leitlinien für Bürgerbeteiligung“ ergibt die formale Vorprüfung durch die Stabsstelle (Sichtung des Antrags, mögliche Dopplungen zu bereits laufenden Beteiligungsprozessen) folgendes:

Die „Wiesbadener Leitlinien für Bürgerbeteiligung“ geben seit 2016 einen Rahmen vor, wie frühzeitige und freiwillige Bürgerbeteiligung in Wiesbaden ablaufen soll, d.h. wie die Bürgerinnen und Bürger bei Projekten aktiv einbezogen werden können, in denen die Bürgerbeteiligung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.
Für das Projekt CityBahn findet bereits seit 2017 eine frühzeitige Bürgerbeteiligung statt. Das Projekt ist seit September 2017 als Vorhaben mit Bürgerbeteiligung auf der Vorhabenliste aufgenommen. Die Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Vorplanung hat durch Infomessen, Online-Dialoge, Workshops, Infofahrten und Fachinformationen stattgefunden. Alle Ergebnisse fließen in die Planung ein.

Seit Inkrafttreten der Leitlinien ist es der Wiesbadener Bürgerschaft zudem möglich, für bestehende Projekte ohne Bürgerbeteiligung oder für ganz neue Projekte eine frühzeitige und freiwillige Bürgerbeteiligung anzustoßen.
Das Projekt CityBahn ist jedoch ein Vorhaben mit Bürgerbeteiligung im Sinne der Leitlinien, wie oben erläutert.

Desweiteren zielt der Antrag auf einen Bürgerentscheid ab („Ja“ oder „Nein“ zur CityBahn). Ein Bürgerentscheid ist in der Hessischen Gemeindeordnung geregelt und kann nicht auf Grundlage der „Wiesbadener Leitlinien für Bürgerbeteiligung“ beantragt werden.

Der Antrag auf Bürgerbeteiligung zum "ob" einer CityBahn muss daher abgelehnt werden.