Ein neuer Nahverkehrsplan für Wiesbaden

Entwurf des Liniennetzes 2030

Der Entwurf des neuen Liniennetzes bringt ganz grundsätzliche Änderungen mit sich. Um ein bedarfsgerechtes Liniennetz der Zukunft für Wiesbaden und das Umland zu entwickeln, wurde ganz bewusst auf einem leeren Blatt Papier begonnen. Die großen Ein- und Ausfallstraßen werden dabei als starke ÖPNV-Achsen erhalten bleiben, jedoch wurden die Anzahl an Verbindungen zwischen benachbarten Kommunen, Ortsbezirken und Quartieren stark erhöht.


Erkenntnisse und Neuerungen

Die Erkenntnisse der Bestandsanalyse, der Austausch mit verschiedenen Akteuren und die Bürgerbeteiligung haben gezeigt, dass

    • das bisherige Netz stark auf die Stadtmitte ausgerichtet ist.
    • die Reisezeiten des ÖPNV zwischen Mainz und Wiesbaden und zwischen einzelnen Stadtteilen im Vergleich zum Autoverkehr Verbesserungspotenziale aufweisen.
    • Linien außerhalb der Innenstadt teils unübersichtliche Linienführungen haben
    • es in der Innenstadt zu Überlastungen durch zu viele Buslinien kommt.

Diese Erkenntnisse haben dazu geführt, dass der neue Nahverkehrsplandas neue Liniennetz folgende Neuerungen beinhaltet:

    • Ein klar erkennbares Hauptnetz (Metrobusse), die auf den nachfragestärksten Relationen verkehren sollen.
    • Eine Vielzahl neuer Direktverbindungen in Wiesbaden und dem Umland.
    • Eine Produkthierarchisierung zur Steigerung der Transparenz und Verständlichkeit.
    • Ein verbesserte Erschließung des Stadtgebiets durch neue Haltestellen und Linienwege (z.B. Aukammallee, Röderstraße oder Neroberg)

 


Neue Produktkategorieren - Was bedeutet das?

Der neue Nahverkehrsplan enthält verschiedene Produktkategorien. Das beudetet, verschiedene Buslinien erfüllen verschiedene Funktionen. 

 


Weitere Informationen:


Hier können Sie Ihr Feedback zum Nahverkehrsplan abgeben.

 

Die Landeshauptstadt Wiesbaden (LHW) schreibt regelmäßig ihren Lokalen Nahverkehrsplan fort bzw. stellt diesen neu auf. Im Jahr 2015 erfolgte dies erstmalig zusammen mit dem Rheingau-Taunus-Kreis und auch diesmal arbeiten die beiden Gebietskörperschaften bei der Erstellung der Lokalen Nahverkehrspläne zusammen.

Der Nahverkehrsplan (NVP) der LHW wird formal durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Im Mittelpunkt dieses Planwerks stehen die lokalen Buslinien sowie die Definition von Qualitätsstandards:

  • Wo fährt welcher Bus und wie häufig?
  • Wie sollen Haltestellen und Fahrzeuge ausgestattet sein?
  • An welchen Stellen ist der ÖPNV mit dem Pkw oder dem Fahrrad verknüpft?

Das oberste Ziel bei der Neuaufstellung des Nahverkehrsplans ist der Entwurf eines möglichst attraktiven, klar strukturierten und leicht begreifbaren Angebots, welches eine umwelt- und klimafreundliche Mobilität fördert.

Der öffentliche Verkehr und der Umweltverbund sollen als Rückgrat der städtischen Mobilität gestärkt werden. Hierfür soll das vorhandene Stadtbusnetz sorgfältig analysiert und nutzerzentriert und datengetrieben optimiert werden. Das Stadtbusnetz muss attraktiv, komfortabel, aber auch effizient sein. Um dies zu erreichen werden Wege zur Umsetzung aufgezeigt.

Ein wesentlicher Bestandteil der Neuaufstellung ist, dass die Bürgerinnen und Bürger direkt in den Erarbeitungsprozess mit eingebunden werden. In diesem Kontext gibt es erstmals eine breite Online-Beteiligung, um zunächst Ideen für die zukünftige Netzgestaltung zu sammeln.

Im Nahverkehrsplan sind alle Kriterien erfasst, die den Betrieb des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) eines Gebietes betreffen. Folgende Kriterien werden dabei zum Beispiel festgeschrieben:

  • Linienwege
  • Taktung der Linien
  • Lage und Ausstattung der Haltestellen
  • Ausstattung der Busse

Die Überarbeitung eines Nahverkehrsplans geschieht regelmäßig, damit er an die aktuellen Bedürfnisse der Bevölkerung angepasst werden kann. Das Ziel lautet, die Attraktivität des ÖPNV weiter zu steigern. Es sollen sich noch mehr Menschen dafür entscheiden, das eigene Auto stehen zu lassen oder sich kein Zweitauto anzuschaffen und stattdessen Bus und Bahn zu nutzen.

Den aktuellen Nahverkehrsplan aus dem Jahr 2015 finden Sie hier.

Attraktiver, umwelt- und klimafreundlicher ÖPNV

Das Ziel ist der Entwurf eines möglichst attraktiven, klar strukturierten und leicht begreifbaren Angebotes, welches eine umwelt- und klimafreundliche Mobilität fördert.

Für Wiesbaden ist mit dem neuen NVP eine Liniennetzreform vorgesehen. Diese soll durch eine nutzerzentrierte und datengetriebene Optimierung der Netzstruktur erfolgen. Dabei soll es auch eine Hierarchisierung des Liniennetzes (z.B. Metrobusse/Expressbusse) geben, bei der die in Wiesbaden verkehrenden Regionalbuslinien berücksichtig werden.

Durch die Stärkung des ÖPNV soll eine umwelt- und klimafreundlichere Mobilität gefördert werden.

Steigerung der Fahrgastzahlen

Mit Hilfe folgender Kriterien soll eine kontinuierliche Steigerung von Fahrgastzahlen erreicht werden:

  • zur Verfügung stehende Ressourcen effizienter einsetzen
  • bestehende Infrastruktur einbinden und neue schaffen
  • zentrale Umsteigepunkte aufwerten
  • Gesamtreisezeit und notwendige Umstiege reduzieren

Positive Auswirkung auf Fuß- und Radverkehr

Die geplanten Maßnahmen des neuen Nahverkehrsplans sollen auch die Bereiche Fuß- und Radverkehr beeinflussen. Ein verbessertes ÖPNV-Angebot soll sich positiv auf die durch die Landeshauptstadt Wiesbaden definierten Ziele

  • Radverkehrsanteil steigern und
  • Fußverkehr attraktiver gestalten

auswirken.

Anders als in der Vergangenheit besteht bei der aktuell laufenden Neuaufstellung des Wiesbadener Nahverkehrsplans die Idee das vorhandene Liniennetz umfangreich in Frage zu stellen und dieses nutzerzentriert und datengetrieben umzustrukturieren.

Aktuell befindet sich das Projekt in der Feedbackphase zum Entwurf. in den kommenden Wochen wird der Entwurf mit Ortsbeiräten, Bürgerinnen und Bürgern, umliegenden Kreisen sowie weiteren Aktueren diskutiert. 

Ein Nahverkehrsplan ist ein sogenanntes formelles Planwerk. damit folgt die Erarbeitung bestimmten gesetzlich festgelegten Inhalten.

Alle fünf Jahre sind die Kreise und kreisfreien Städte dazu angehalten den Nahverkehrsplan zu überprüfen und zu erneuern, sofern es Veränderungen bei Bus und Bahn gibt.
 
In Wiesbaden und dem Rheingau-Taunus-Kreis ist die Periode von fünf Jahren abgelaufen, sodass eine Bestandsanalyse des IST-Zustands und ein Abgleich mit den formulierten Zielen neu erfolgen soll. 

Für die Landeshauptstadt Wiesbaden, den Rheingau-Taunus-Kreis und die beauftragten Büros besitzt das Beteiligungsverfahren von Bürgerinnen und Bürgern eine hohe Bedeutung. Die Planungsergebnisse können dadurch mit den Bedarfen der Nutzerinnen und Nutzer vor Ort abgeglichen werden.

In der Theorie kann es gute Planungsergebnisse geben. Diese müssen aber in der Praxis von den Fahrgästen angenommen werden und sich bewähren. Ein Dialog mit den unterschiedlichsten Interessengruppen kann den Effekt eines vorgezogenen Praxistests erfüllen.

Neben der Online-Beteiligung über dein.wiesbaden.de findet am 22. März 2023 eine Veranstaltung zur Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern vor Ort statt. Ziel ist es dabei mit den Nutzerinnen und Nutzern in den Dialog zu treten sowie erste Ergebnisse der Bestandsanalyse vorzustellen und kommentieren zu lassen. Zusätzlich sollen auch bei diesem Format Anregungen und Informationen eingeholt werden. Alle Einreichungen werden dann in das finale Konzept eingearbeitet. 

Barrierefreiheit spielt für einen attraktiven ÖPNV eine wichtige Rolle. In Anlehnung an die Vorgaben des RMV und Hessen Mobil wird die Barrierefreiheit an Haltestelle in Wiesbaden in drei Kategorien eingeteilt:

  • Vollständig barrierefrei
    Die Haltestelle ist mit Bodenindikatoren ausgestattet, hat eine Bordsteinhöhe von mindestens 20 cm und eine Mindestgehwegbreite von 2,50m (ab einer Bordsteinhöhe von 22 cm gilt auch eine Gehwegbreite von 150 cm als barrierefrei).
  • Teilweise / weitestgehend barrierefrei
    Die Haltestelle ist mit Bodenindikatoren ausgestattet, hat eine Bordsteinhöhe von mindestens 16 cm und eine Mindestgehwegbreite von 250 cm.

  • Nicht barrierefrei
    Haltstellen, die die oben genannten Kriterien nicht erfüllen, gelten als nicht barrierefrei.


Auf Basis dieser Einteilung ergibt sich für Wiesbaden folgender Stand zur Barrierefreiheit an Bushaltestellen: 

  • vollständig barrierefrei: ca. 60 Haltstellen
  • teilweise / weitestgehend barrierefrei: ca. 150 Haltestellen
  • nicht barrierefrei: ca. 670 Haltestellen

Das Personenbeförderungsgesetz sieht vor, dass für alle nicht barrierefrei ausgebauten Haltestellen im Nahverkehrsplan Ausnahmen konkret benannt und begründet sind.

Um dieser Maßgabe gerecht zu werden findet derzeit eine Vollerhebung der Haltestellen auf dem Wiesbadener Stadtgebiet statt. Darauf aufbauend wird eine Prioritätenliste für den zukünftigen Haltestellenausbau erstellt.